Die Zahnkrone
Die künstliche Zahnkrone bei starken Beschädigungen am Zahn
Bei einer Zahnkrone spricht man von einer künstlichen Zahnkrone, welche die natürliche Zahnkrone – also den Teil des Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt – überkront. Sie wird verwendet, wenn der Zahn durch Karies oder eine Unfallverletzung so stark beschädigt wurde, dass er durch eine einfache Zahnfüllung nicht mehr zu reparieren ist. Die Krone wird auf den übrig gebliebenen Teil des kaputten Zahnes geklebt. So kann sie große Teile des Zahnes wiederherstellen. Zahnkronen bestehen in der Regel im sichtbaren Bereich aus Keramik, Porzellan oder Kunststoff und im nicht sichtbaren Bereich aus Edelmetalllegierungen. Es gibt verschiedene Arten von Zahnkronen, die sich nach Material, Funktion, Größe und Ausdehnung sowie der Verankerung am Zahn unterscheiden.
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Die verschiedenen Kronenarten nach Funktion und Material
Im Bereich Funktionalität gibt es die Ersatzkrone, die Schutzkrone und die Verankerungskrone.
- Die Ersatzkrone ist die bekannteste Krone, denn sie wird bei großen Zahnschäden verwendet, um die natürliche Zahnkrone zu ersetzen.
- Die Schutzkrone wird eingesetzt, um das weiche Zahnbein zu schützen, wenn der feste Zahnschmelz verloren gegangen ist.
- Die Verankerungskrone ist ausschließlich dazu da, um den Zahnersatz am restlichen Zahn zu verankern.
Bei den verschiedenen Materialien der Kronen wird zwischen Vollgusskrone, Verblenderkrone, Vollkunststoffkrone und Vollkeramikkrone unterschieden:
Vollgusskronen
Vollgusskronen (auch Vollkronen oder Metallkronen genannt) werden hauptsächlich im nicht sichtbaren Bereich verwendet, da sie aus Metall gefertigt werden und sich somit optisch sehr deutlich von den natürlichen Zähnen unterscheiden, selbst wenn sie wie üblich mit einer Goldlegierung versehen werden. Ihr Vorteil: Die Vollgusskronen sind sie sehr stabil und lange haltbar.
Verblenderkronen
Verblenderkronen bestehen auch aus Metall, jedoch werden sie teilweise oder komplett mit einer Schicht überzogen, die die Farbe der natürlichen Zähne hat. Deshalb werden diese meist im sichtbaren Bereich angewendet und bestehen fast immer aus Keramik oder Kunststoff. Der Nachteil einer Verblenderkrone ist, dass sie sich schnell verfärbt und nicht besonders langlebig ist
Vollkunststoffkronen
Vollkunststoffkronen werden in der Regel nur als Langzeitprovisorium und nicht als Zahnersatz verwendet. Das liegt vor allem daran, dass Zahnärzte von den Kunststoffkronen in punkto Bruchstabiltät, Abriebfestigkeit und dauerhafter Ästherik oft nicht überzeugt sind. Neue Kunststoffe in Verbindung mit Keramikanteilen könnten das jedoch in Zukunft ändern.
Vollkeramikkrone
Die Vollkeramikkrone umfasst den Zahn mantelförmig. Für diese Krone muss meistens etwas mehr vom Zahn abgetragen werden, da Keramik nicht sehr bruchstabil ist und deshalb etwas dicker hergestellt werden muss. Allerdings gilt hier auch: Keramik ist nicht gleich Keramik. Hochfeste Materialien wie Zirkonoxid gelten als deutlich stabiler gegenüber Feldspat-, Glas- oder Alumiumoxidkeramiken, die widerum leichter zu verarbeiten sind.
Die Verankerung am Zahn
Metall- oder Verblenderkronen werden meist mit einem speziellen Zement am Zahn befestigt, und Keramikkronen werden mit einem Kunststoffkleber aufgeklebt. Ist der Zahnstumpf allerdings so beschädigt, dass die Krone nicht mehr genügend Halt hat, wird ein Stiftzahn eingesetzt, welcher meist aus Metall oder Glasfaser besteht. Um diesen Stift einzusetzen, muss vorher jedoch eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden.
Versorgung des Zahns mit einer Krone: So geht der Zahnarzt vor!
Behandlungsablauf
Für das Einsetzen einer Krone sind in der Regel zwei Termine notwendig. Bei dem ersten Termin wird der zerstörte Teil des Zahnes unter Betäubung entfernt, anschließend wird ein Abdruck für die Krone gemacht. Bei dem zweiten Termin wird die Krone eingesetzt.
Die Kosten der Zahnkrone
Die Kosten setzen sich aus der Behandlung, den Materialien und der Anfertigung der Krone zusammen. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Gesamtkosten der Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bei Führen eines Bonusheftes bis zu 65 Prozent. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist es möglich, die Kosten voll erstattet zu bekommen. Der Eigenanteil von 50 bis 65 Prozent erhöht sich jedoch, wenn sich Patienten für eine Behandlung entscheiden, die von der Regelversorgung abweicht, da diese teurer ist. Die Kosten einer solchen privatärztlichen Versorgung übernehmen aber in vielen Fällen leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen.