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Die Zahnkrone

Die künstliche Zahnkrone bei starken Beschädigungen am Zahn

Bei einer Zahnkrone spricht man von einer künstlichen Zahnkrone, welche die natürliche Zahnkrone – also den Teil des Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt – überkront. Sie wird verwendet, wenn der Zahn durch Karies oder eine Unfallverletzung so stark beschädigt wurde, dass er durch eine einfache Zahnfüllung nicht mehr zu reparieren ist. Die Krone wird auf den übrig gebliebenen Teil des kaputten Zahnes geklebt. So kann sie große Teile des Zahnes wiederherstellen. Zahnkronen bestehen in der Regel im sichtbaren Bereich aus Keramik, Porzellan oder Kunststoff und im nicht sichtbaren Bereich aus Edelmetalllegierungen. Es gibt verschiedene Arten von Zahnkronen, die sich nach Material, Funktion, Größe und Ausdehnung sowie der Verankerung am Zahn unterscheiden.

Die verschiedenen Kronenarten nach Funktion und Material

Im Bereich Funktionalität gibt es die Ersatzkrone, die Schutzkrone und die Verankerungskrone.

  • Die Ersatzkrone ist die bekannteste Krone, denn sie wird bei großen Zahnschäden verwendet, um die natürliche Zahnkrone zu ersetzen.
  • Die Schutzkrone wird eingesetzt, um das weiche Zahnbein zu schützen, wenn der feste Zahnschmelz verloren gegangen ist.
  • Die Verankerungskrone ist ausschließlich dazu da, um den Zahnersatz am restlichen Zahn zu verankern.

Bei den verschiedenen Materialien der Kronen wird zwischen Vollgusskrone, Verblenderkrone, Vollkunststoffkrone und Vollkeramikkrone unterschieden:

Vollgusskronen

Vollgusskronen (auch Vollkronen oder Metallkronen genannt) werden hauptsächlich im nicht sichtbaren Bereich verwendet, da sie aus Metall gefertigt werden und sich somit optisch sehr deutlich von den natürlichen Zähnen unterscheiden, selbst wenn sie wie üblich mit einer Goldlegierung versehen werden. Ihr Vorteil: Die Vollgusskronen sind sie sehr stabil und lange haltbar.

Verblenderkronen

Verblenderkronen bestehen auch aus Metall, jedoch werden sie teilweise oder komplett mit einer Schicht überzogen, die die Farbe der natürlichen Zähne hat. Deshalb werden diese meist im sichtbaren Bereich angewendet und bestehen fast immer aus Keramik oder Kunststoff. Der Nachteil einer Verblenderkrone ist, dass sie sich schnell verfärbt und nicht besonders langlebig ist

Vollkunststoffkronen

Vollkunststoffkronen werden in der Regel nur als Langzeitprovisorium und nicht als Zahnersatz verwendet. Das liegt vor allem daran, dass Zahnärzte von den Kunststoffkronen in punkto Bruchstabiltät, Abriebfestigkeit und dauerhafter Ästherik oft nicht überzeugt sind. Neue Kunststoffe in Verbindung mit Keramikanteilen könnten das jedoch in Zukunft ändern.

Vollkeramikkrone

Die Vollkeramikkrone umfasst den Zahn mantelförmig. Für diese Krone muss meistens etwas mehr vom Zahn abgetragen werden, da Keramik nicht sehr bruchstabil ist und deshalb etwas dicker hergestellt werden muss. Allerdings gilt hier auch: Keramik ist nicht gleich Keramik. Hochfeste Materialien wie Zirkonoxid gelten als deutlich stabiler gegenüber Feldspat-, Glas- oder Alumiumoxidkeramiken, die widerum leichter zu verarbeiten sind.

Die Verankerung am Zahn

Metall- oder Verblenderkronen werden meist mit einem speziellen Zement am Zahn befestigt, und Keramikkronen werden mit einem Kunststoffkleber aufgeklebt. Ist der Zahnstumpf allerdings so beschädigt, dass die Krone nicht mehr genügend Halt hat, wird ein Stiftzahn eingesetzt, welcher meist aus Metall oder Glasfaser besteht. Um diesen Stift einzusetzen, muss vorher jedoch eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden.

Versorgung des Zahns mit einer Krone: So geht der Zahnarzt vor!

Die Grafik zeigt, wie Patienten eine Krone eingesetzt wird.

Behandlungsablauf

Für das Einsetzen einer Krone sind in der Regel zwei Termine notwendig. Bei dem ersten Termin wird der zerstörte Teil des Zahnes unter Betäubung entfernt, anschließend wird ein Abdruck für die Krone gemacht. Bei dem zweiten Termin wird die Krone eingesetzt.

Die Kosten der Zahnkrone

Die Kosten setzen sich aus der Behandlung, den Materialien und der Anfertigung der Krone zusammen. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Gesamtkosten der Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bei Führen eines Bonusheftes bis zu 65 Prozent. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist es möglich, die Kosten voll erstattet zu bekommen. Der Eigenanteil von 50 bis 65 Prozent erhöht sich jedoch, wenn sich Patienten für eine Behandlung entscheiden, die von der Regelversorgung abweicht, da diese teurer ist. Die Kosten einer solchen privatärztlichen Versorgung übernehmen aber in vielen Fällen leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen.

inkl. GKV ohne Bonus
exkl. GKV, bis 100 % mit GKV
ZA innerhalb Zahnarztnetzwerk
ZA innerhalb Zahnarztnetzwerk
100 % Leistungen bei Unfällen
100 % Leistungen bei Unfällen
100 % Leistungen bei Unfällen
bei mindestens 5 Jahren nachgewiesener Vorsorge
bei mindestens 5 Jahren nachgewiesener Vorsorge
bei mindestens 5 Jahren nachgewiesener Vorsorge
bei mindestens 5 Jahren nachgewiesener Vorsorge
bei mindestens 5 Jahren nachgewiesener Vorsorge
100 % Leistungen bei Unfällen
ab 5. Vertragsjahr ohne Bonusheft 90 % Erstattung
ab 5. Vertragsjahr ohne Bonusheft 80 % Erstattung
ab 5. Vertragsjahr ohne Bonusheft 70 % Erstattung
Leistung max. bis zum Festzuschuss der GKV
Leistung max. bis zum Festzuschuss der GKV
90 % der Restkosten nach Abzug GKV-Zuschuss
70 % der Restkosten nach Abzug GKV-Zuschuss
50 % der Restkosten nach Abzug GKV-Zuschuss
bei 10 Jahres Bonusheft, bei mindestens 5 Jahren 5 %
Leistung max. bis zum Festzuschuss der GKV

Kronen als Zahnersatz

Erstattungssätze der Zahnzusatzversicherungen

Tarifs Kronen/ Brücken/ Prothesen
Allianz Private Krankenversicherung
MeinZahnschutz 100 100 %
MeinZahnschutz 100 AR 100 %
MeinZahnschutz 90 90 %
MeinZahnschutz 90 AR 90 %
MeinZahnschutz 75 75 %
MeinZahnschutz 75 AR 75 %
DentalBest (Alt-Tarif) 90 %
DentalPlus (Alt-Tarif) 75 %
ZahnBest + ZahnFit (Alt-Tarif) 90 %
ZahnPlus + ZahnFit (Alt-Tarif) 70 %
ZahnBest (Alt-Tarif) 90 %
ZahnPlus (Alt-Tarif) 70 %
ZahnFit (Alt-Tarif) -
Alte Oldenburger
ZB 90 und ZE 80 80 %
ZE 80 80 %
ZB 90 -
ARAG
Dent 100 90 % - 100 %
Dent 90 Plus 90 %
Dent 90 80 % - 90 %
Dent 70 70 %
AXA
Dent Premium U 85 % - 90 %
Dent Komfort U 75 %
Barmenia
MehrZahn 100 100 %
MehrZahn 90 90 %
MehrZahn 80 80 %
ZahnVorsorge (Alt-Tarif) -
MehrZahn 100 mit ZahnVorsorge Bonus 100 %
MehrZahn 90 mit ZahnVorsorge Bonus 90 %
MehrZahn 80 mit ZahnVorsorge Bonus 80 %
ZGu plus (Alttarif) 85 % 
Prophy (Alttarif) -
AZ plus (Alttarif) 35 % 
Concordia
Zahn Plus 100 %
ZT+ZB 80 % - 85 %
ZE+ZB 40 % - 45 %
ZT 80 % - 85 %
ZE 40 % - 45 %
Continentale
CEZE 100 %
CEZP-U 80 % - 90 %
CEZK-U 75 %
DA Direkt
Premium Plus 100 %
Premium 90 % - 100 % 
Komfort 75 % - 90 % 
DFV Deutsche Familienversicherung
Zahnschutz Exklusiv 100 100 %
Zahnschutz Premium 90 90 % 
Zahnschutz Komfort 70 70 % 
Zahnschutz Basis 50 50 % 
Die Bayerische
Zahn Prestige mit Zahn Sofort 100 %
Zahn Prestige 100 %
Zahn Smart 75 %
DKV
KDTP 100 und KDBE 100 %
KDT 85 + KDBE 85 % - 90 %
KDTK85 + KDBP 85 % - 90 %
KDT 70 + KDBS 70 % - 75 %
Gothaer
MediZ Duo 100 100 %
MediZ Duo 90 90 %
MediZ Duo 80 80 %
MediZ Premium+Prophy 85 % - 90 %
MediZ Premium 85 % - 90 %
MediZ Plus+Prophy 70 % - 80 %
Hallesche
Giga Dent 90 % - 100 % 
Mega Dent 80 % - 90 %
Smart Dent -
BISS 80 80 %
dentZE 100 + dentZB 100 90 % - 100 % 
dentZE 90 + dentZB 100 80 % - 90 %
dent ZE100 + dentPRO80 90 % - 100 % 
dent ZE 90 + dentPRO 80 80 % - 90 %
dent ZE 100 90 % - 100 % 
dent ZE 90 80 % - 90 % 
Hanse Merkur
EZL 100 %
EZK 90 %
EZ+EZT+EZP 90 %
INTER
Z 90 Plus 90 % 
Z90 ZPro 75 % - 90 %
Z80 ZPro 65 % - 80 %
Z70 ZPro 55 % - 70 %
Z90 75 % - 90 %
Z80 65 % - 80 %
Z70 55 % - 70 %
Janitos
Ja Dental 100 100 % 
Ja Dental 90 90 % 
JA Dental 75 75 % 
Münchener Verein
ZahnGesund 100 100 %
ZahnGesund 85+ 85 % - 90 %
ZahnGesund75+ 75 % - 80 %
571+572+573+574 90 %
570+572+573+574 75 %
Nürnberger
Z 100 100 %
Z 90 90 %
R+V
Premium (Z1U+ZV) 90 %
Comfort (Z2U+ZV) 70 %
Classic (Z3U+ZV) 100 % 
Premium (Z1U) 90 %
Comfort (Z2U) 70 %
Classic (Z3U) 100 % 
SDK
Zahn 100 (ZP 1) 100 %
Zahn 90 (ZP 9) 90 %
Zahn 70 (ZP 7) 70 %
Signal Iduna
Zahn Top 90 %
Zahn Top Pur 90 %
Zahn Plus 70 %
Zahn Plus Pur 70 %
Stuttgarter
ZahnPremium Z14 90 %
ZahnKomfort Z13 80 %
UKV
Zahn Privat Premium 90 % 
Zahn Privat Optimal 70 % 
ZahnPrivat Kompakt 50 % 
uniVersa
uni-dent | Privat 80 % - 90 % 
uni-dent | Komfort 100 % 
Württembergische
Zahnschutz Premium 100 %
ZE 90 + ZBE 90 % - 95 %
ZE 70 + ZBE 70 % - 75 %
ZE 50 + ZBE 50 % - 55 %
ZE90 90 %
ZE70 70 % - 75 %
ZE50 50 % - 55 %
Erstattungssatz für Versorgung mit Zahnersatz - in der Regel unter Anrechnung der Kassenleistung, für weitere Informationen rufen Sie bitte den jeweiligen Tarif auf.
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