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Zahnbehandlung und Zahnzusatzversicherung im Ausland

Zahnbehandlung im Ausland ‒ warum eigentlich nicht?

Gerade bei teurem Zahnersatz kommen viele Verbraucher auf den Gedanken, sich den günstiger im Ausland anfertigen zu lassen. Zum Beispiel in Osteuropa ‒ vor allem in Tschechien, Ungarn oder Polen und Bulgarien ‒ sind die Kosten dafür deutlich geringer, weil Mieten, Arbeitslöhne und auch Materialien günstiger sind.

Stellt sich natürlich die Frage, ob dem günstige(re)n Preis für den Zahnersatz andere Argumente entgegenstehen. Wir haben uns die häufigsten Einwände angeschaut.

Qualität

Die schlechte Qualität von Zahnersatz aus dem Ausland steht immer wieder im Fokus von ‒ zum Teil allerdings auch älteren ‒ Studien. Bemängelt wurde die Qualität der Ausführung mit der Folge, dass der Zahnersatz erneut angefertigt werden musste. Bemängelt wird gelegentlich auch, dass die Qualität der verwendeten Materialien nicht nachvollziehbar ist. Ob das heute der Regelfall ist, lässt sich schlecht einschätzen ‒ aber natürlich besteht immer das Risiko, dass es mit dem neuen Zahnersatz auch mal Probleme gibt.

Sprachbarrieren

Für das Anfertigen und Einpassen von Zahnersatz ist der Austausch mit dem Zahnarzt und dem Fachpersonal eher wichtig ‒ Sprachbarrieren können gerade bei Problemen zu einem sehr belastenden Faktor werden. Wenn Sie also nicht zufällig die Landessprache beherrschen, suchen Sie sich einen Zahnarzt, der Deutsch versteht.

Nachbehandlungen

Nicht jeder Zahnersatz sitzt auf Anhieb wie „angegossen“: Manchmal sind Nachbehandlungen und Feinarbeiten erforderlich, damit alles passt. Je weiter der behandelnde Zahnarzt weg ist, umso schwieriger wird es, diese Zahnbehandlungen durchführen zu lassen ‒ denn die Reise- und Unterkunftskosten können mögliche Ersparnisse schnell aufzehren. Vorsicht also bei der Planung: Sie sollten für Nachbehandlungen ein paar Tage vor Ort bleiben!

Überversorgung

Immer wieder geraten Auslandsanbieter für Zahnersatz und Zahnbehandlungen in die Kritik, weil sie auch Zähne versorgen, die noch nicht oder überhaupt nicht versorgt werden müssen. Sie selbst können die Notwendigkeit von Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen oft nicht einschätzen ‒ insofern sollten Sie immer in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen, um einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen zu bekommen.

Zahnzusatzversicherung für gezielte Auslandsbehandlung finden

Wie gehe ich vor, wenn ich Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen will?

Bei einer geplanten Zahnsanierung im Ausland sollten Sie einiges beachten, bevor der Zahnarzt loslegt:

Schritt 1: Heil- und Kostenplan erstellen lassen

Lassen Sie sich im ersten Schritt immer von Ihrem Zahnarzt unter Vorlag des Bonusheftes einen Heil- und Kostenplan erstellen. So erfahren Sie, welche Maßnahmen notwendig sind und was die Behandlung in Deutschland kosten wird. Mit dem Maßnahmenkatalog und den mutmaßlichen Kosten können Sie überhaupt erst vergleichen.

Schritt 2: Gegenangebot einholen

Lassen Sie vom Zahnarzt im Ausland vor Ort ebenfalls vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan erstellen ‒ gleichen Sie die vorgesehenen Maßnahmen und die möglichen Kosten ab, und ermitteln Sie die Ersparnis. Der Heil- und Kostenplan ist auch notwendig für die mögliche Erstattung der GKV.

Schritt 3: Abrechnung mitnehmen

Die vorgenommene Behandlung sollte korrekt abgerechnet und detailliert dokumentiert sein ‒ so lassen sich Probleme in Deutschland durch Zahnärzte vor Ort schneller lösen. Bestehen Sie darauf, dass die Herkunft der Materialien offengelegt wird, um auch hier bei Problemen schneller Hilfe zu bekommen.

Kostenübernahme der Kasse für Auslandsbehandlungen

Auch gezielte Behandlungen im EU-Ausland werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt ‒ allerdings mit der Einschränkung, dass die Kosten nur insoweit getragen werden, wie sie Ihnen auch in Deutschland erstattet worden wären. Damit werden Kosten nicht getragen, die über die Regelversorgung in Deutschland hinausgehen ‒ das betrifft vor allem privatärztliche Behandlungsteile.

Gut zu wissen!

Eine Zahnbehandlung im Ausland muss ‒ wie jede Behandlung im Inland auch ‒ mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Mittel dafür ist der Heil- und Kostenplan, den vor allem auf Zahn-Touristen spezialisierte Anbieter natürlich erstellen. Bedenken Sie, dass ggf. vom Erstattungsbetrag Gebühren abgezogen werden für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Auslandsbehandlung ‒ die liegen meist bei fünf bis zehn Prozent des Erstattungsbetrages.

Kommt die Zahnzusatzversicherung für nicht gedeckte Behandlungskosten im Ausland auf?

Grundsätzlich zahlen viele der Zahnzusatzversicherungen am Markt auch für gezielte Sanierungen und Behandlungen im EU-Ausland. Sie müssen bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit einem Auslandsaufenthalt im Hinterkopf aber darauf achten, ob die Kosten voll oder mit Abschlägen übernommen werden. In der Regel wird entweder die Kassenleistung in Deutschland angerechnet, oder es erfolgt eine fiktive Anrechnung, mit der der Rechnungsbetrag zum Beispiel um 30 bis 40 Prozent gekürzt wird. Selbst bei längeren Auslandsreisen von einigen Wochen werden die Kosten noch getragen ‒ klären sollten Sie vorab die Kostenübernahme bei Behandlungen außerhalb der EU sowie bei Reisen mit einer Dauer von mehr als einem Monat. Lassen Sie sich bei solchen Reisen den Versicherungsschutz bestätigen!

Was ist mit meiner Zahnzusatzversicherung, wenn ich ins Ausland ziehe?

Im Prinzip ändert sich am Bestehen des Versicherungsschutzes erst einmal nichts ‒ der Schutz gilt in aller Regel weltweit. Allerdings entfällt ggf. mit einem Umzug ins Ausland die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ‒ und das Bestehen der GKV-Absicherung ist bei den meisten Verträgen Voraussetzung für die Gültigkeit der Zahnzusatzversicherung. Mit anderen Worten: Scheiden Sie durch den Wohnortwechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus, erlischt in aller Regel auch der Schutz Ihrer Zahnzusatzversicherung.

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