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Zahnzusatzversicherung kündigen: So funktioniert es!

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen?

Es gibt viele Gründe und Auslöser, eine Zahnzusatzversicherung kündigen zu wollen:

In all diesen Situationen stehen Sie vor der gleichen Frage: Zahnzusatzversicherung kündigen oder nicht? Und wenn ja: Welche Fristen und Formalitäten muss ich beachten?

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Kündigungsfristen bei der ordentlichen Kündigung beachten

In der Regel können Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen, wenn die Laufzeitbindung nach Vertragsschluss – meist ein bis drei Jahren ‒ abgelaufen ist. Tun Sie das nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr und immer so weiter, bis Sie die Kündigung aussprechen. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist beachten, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen wollen: Die beträgt je nach Vertrag einen Monat bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

So rechnen Sie

Sie haben drei Monate Kündigungsfrist, und der Vertrag läuft bis zum 31.7. ‒ Sie müssen dann bis zum 30.4. gekündigt haben, damit der Vertrag zum 31.7. endet!

Sonderkündigungsrechte nutzen

Ist die Frist gerade verstrichen, müssen Sie nicht aufgeben, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen wollen. Es gibt Möglichkeiten, sich außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist vom Vertrag loszusagen: mit einer Sonderkündigung. Die greift vor allem bei Beitragserhöhungen, wenn denen keine adäquate Leistungsanpassung gegenübersteht. Nach einer solchen Erhöhung haben Sie zwei Monate lang die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden ‒ lassen Sie die Frist aber verstreichen, gilt die Beitragsanpassung als genehmigt, und Sie müssen wieder auf die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung warten.

So rechnen Sie

Sie haben am 14.4. eine Beitragserhöhung für Ihre Zahnzusatzversicherung erhalten ‒ Sie müssen bis zum 14.6. die Kündigung erklären, ansonsten gelten die höheren Beiträge als vereinbart.

Kann die Zahnzusatzversicherung mir kündigen?

Grundsätzlich stehen bei einem Vertrag beiden Seiten Kündigungsrechte zu ‒ allerdings sollten Sie immer einen Vertrag wählen, der auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Die Zahnzusatzversicherung kann Ihnen dann nur außerordentlich kündigen ‒ das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen oder beim Antrag wichtige Punkte verschwiegen oder falsch dargestellt haben. Wenn Ihnen gekündigt wird, wirkt sich das nachteilig auf einen neuen Vertrag aus: Denn bei einem Neuantrag müssen Sie immer angeben, ob eine Zahnzusatzversicherung bestand und wer den Vertrag beendet hat ‒ eine Kündigung durch den Versicherer gilt bei vielen Zahnzusatzversicherungen als Ablehnungsgrund!

Kehren Sie die Kündigung um!

Wenn Ihnen gekündigt wird, bitten Sie darum, dass die Kündigung widerrufen wird, verbunden mit der Ankündigung, dass Sie danach selbst kündigen. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen neuen Vertrag deutlich!

Wie muss die Kündigung aussehen?

Es gibt in der Regel keine Formerfordernisse, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen wollen. Aus Nachweis-Gründen ist es aber immer besser, wenn Sie schriftlich kündigen und die Kündigung per Einschreiben senden ‒ verbunden mit der Bitte um kurze Bestätigung der Kündigung. Beziehen Sie sich bei der Kündigung auf ein Sonderkündigungsrecht, sollten Sie darauf im Kündigungsschreiben kurz Bezug nehmen.

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