Bei einigen Kieferanomalien sind Korrekturmaßnahmen beim Kieferorthopäden erforderlich, um Folgeprobleme zu vermeiden. Engstehende Zahnreihen erhöhen das Risiko der Entstehung von Karies sowie von Entzündungen am Zahnfleisch, Überbelastungen oder Fehlbelastungen können den Zahnhalteapparat dauerhaft und nachhaltig schädigen. Zahnstellungsfehler ‒ vor allem im Frontzahnbereich ‒ können zur Beeinträchtigung der Aussprache führen ‒ und nicht zuletzt sind gravierende Zahnstellungs- und Kieferfehlstellungen auch in ästhetischer Hinsicht problematisch, weil sie Aussehen und Selbstwertgefühl der Patienten beeinträchtigen.
Ratgeber Zahngesundheit und Kieferorthopädie
Kieferorthopädie - der oberste Rat: Frühzeitig handeln
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Ab wann sollten Korrekturen vorgenommen werden?
Kieferorthopädische Behandlungen mit einer Zahnspange und anderen Behanldungsmaßnahmen beginnen meist ab dem neunten bis hin zum elften Lebensjahr ‒ allerdings sind bereits im Kindergartenalter erste Kontrollen zur Gebissentwicklung sinnvoll, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Mit dem Wechsel zur Schule sollten regelmäßige Kontrollen im Abstand von einem Jahr bis zwei Jahren vorgenommen werden, um entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang eine kieferorthopädische Maßnahme sinnvoll ist.
Kieferorthopädie: Behandlung bei Kindern
Therapiemaßnahmen im Rahmen der Kieferorthopädie sind im Milchgebiss selten erforderlich, wenn nicht eine besonders schwere und später ggf. irreperable Fehlstellung droht. Die erforderliche Behandlung wird meist in der Zahnwechselphase rund um das neunte bis zehnte Lebensjahr aufgenommen, weil es dann als besonders einfach gilt, Korrekturen im Kieferbau und damit am Kauapparat vorzunehmen.
Behandlung bei Erwachsenen
Aus medizinischen Gründen macht es in aller Regel keinen Sinn, mit der Behandlung von Kieferanomalien bis ins Erwachsenenalter zu warten ‒ in der Regel werden bei Erwachsenen Zweitbehandlungen durchgeführt, oder es werden die Behandlungen nachgeholt, die im Kindesalter versäumt wurden. Ein kieferorthopädischer Eingriff kann zudem sinnvoll sein, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz ansteht und Kiefergelenkbeschwerden bzw. Funktionsstörungen der Kau- und Gesichtsmuskulatur festgestellt werden.
Kieferorthopädie: Welche Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Kieferorthopädie gehört grundsätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen werden von der Krankenkasse bei gravierenden Zahnfehlstellungen in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5 übernommen ‒ in den Gruppen 1 und 2 gibt es keine finanzielle Unterstützung der Kassen. Zudem werden unabhängig von der Fehlstellung Kosten nicht getragen, die über die Basisversorgung der gesetzlichen Kassen hinausgehen ‒ etwa die Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung. Hier kann nur eine Zahnzusatzversicherung die Kostentragung übernehmen ‒ das gilt auch bei Erwachsenen: Denn die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung Erwachsener, die erst nach dem 18. Geburtstag begonnen wird, tragen die Kassen in aller Regel gar nicht ‒ unabhängig von der medizinischen Indikation.