Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung: Was Sie wissen müssen

Eine Zahnzusatzversicherung während einer laufenden oder bereits angeratenen Behandlung abzuschließen, ist schwierig.

Die meisten Versicherer stellen im Antrag gezielte Fragen zu:

  • laufenden Behandlungen
  • angeratenen Behandlungen
  • beabsichtigten Behandlungen
  • notwendigen Behandlungen

Wer hier „Ja“ ankreuzt, riskiert eine Ablehnung des Antrags.

Andere Versicherer verzichten zwar auf Gesundheitsfragen, schließen in den Versicherungsbedingungen aber genau diese Fälle vom Schutz aus.

👉 Wichtig zu wissen für den Zahnzusatzversicherung Vergleich: Ein Versicherungsschutz kann in Ausnahmefällen dennoch möglich sein – es hängt immer vom Tarif und der individuellen Situation ab.

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Befinden Sie sich aktuell in zahnärztlicher Behandlung, ist es in der Regel schwer, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Versicherer lehnen den Antrag direkt ab.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Tarife akzeptieren neue Kunden trotz laufender Behandlung – die bereits begonnene Behandlung ist dann aber nicht mitversichert. Der Schutz gilt erst für künftige Maßnahmen.

Welche Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung infrage kommen, sehen Sie bei den Gesundheitsfragen der Versicherer.

Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung ist in der Regel ausgeschlossen.

Von einer angeratenen Behandlung spricht man, sobald ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde einen konkreten Befund festgestellt und Handlungsbedarf signalisiert hat. Das gilt unabhängig davon, ob es um Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder eine kieferorthopädische Versorgung wie eine Zahnspange geht.

👉 Wichtig: Es macht keinen Unterschied, ob bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt oder die Empfehlung nur in der Patientenakte des Zahnarztes hinterlegt ist – sobald die Behandlung angeraten wurde, gilt sie als bekannt.

Diese Zahnzusatzversicherung bietet Sofortschutz für angeratene Behandlungen

Die Bayerische bietet für Kunden mit angeratener Behandlung eine besondere Lösung. Neben den klassischen Tarifen Zahn Smart, Zahn Komfort und dem Testsieger-Tarif Zahn Prestige kann zusätzlich der Baustein Zahn Sofort abgeschlossen werden.

Dieser kostet 29,90 Euro pro Monat, läuft automatisch nach zwei Jahren aus und stellt in diesem Zeitraum ein Budget von 1.500 Euro für angeratene oder bereits begonnene Maßnahmen bereit. Der Schutz gilt sogar rückwirkend für Behandlungen, die schon vor Vertragsabschluss begonnen wurden. Das Budget kann für alle Leistungen im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung genutzt werden.

👉 Eine attraktive Option für alle, die ohnehin eine Zahnzusatzversicherung möchten und gleichzeitig bestehende „Baustellen“ absichern wollen.

Im Video erfahren Sie alle Details zum Sofortschutz der Bayerischen:

Zahnzusatzversicherung bei beabsichtigten Behandlungen

Am schwierigsten zu definieren sind die sogenannten beabsichtigten Maßnahmen. Darunter fallen alle Behandlungen, die Sie in nächster Zeit durchführen lassen möchten – auch wenn medizinisch noch kein akuter Handlungsbedarf besteht.

Beispiele:

  • Austausch von noch intaktem Zahnersatz aus ästhetischen Gründen
  • Behandlung wegen Zähneknirschen

👉 Wichtig: Solange Sie diesen Wunsch nicht mit einem Zahnarzt besprochen haben und er nicht in der Patientenakte vermerkt ist, spielt er beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung keine Rolle.

Manche Versicherer sprechen statt von beabsichtigten auch von geplanten Maßnahmen. Sobald diese jedoch dokumentiert sind, gelten sie als bekannt – und sind damit in der Regel nicht mehr versicherbar.

Zahnzusatzversicherung bei notwendiger Behandlung

Von notwendigen Behandlungen spricht man, wenn zwar noch keine Erstbehandlung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden erfolgt ist, aber bereits feststeht, dass Maßnahmen in Kürze erforderlich sein werden.

Typische Beispiele sind:

  • akute Zahnschmerzen
  • eine diagnostizierte Karies
  • defekte Zähne oder beschädigter Zahnersatz
  • fehlende Zähne, bei denen der Lückenschluss schon angedacht ist

👉 Wichtig: Sobald eine Erstbehandlung mit Befund durch den Zahnarzt erfolgt ist, gilt die Maßnahme als angeraten – und ist damit in der Regel nur noch schwer versicherbar.

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Jetzt Beratung anfordern

Wie erfährt die Zahnzusatzversicherung von angeratenen oder laufenden Behandlungen?

Fragen Zahnzusatzversicherungen nach angeratenen oder laufenden Behandlungen, müssen die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Spätestens bei der ersten größeren Behandlung fordert der Versicherer die Patientenakte an – und eine verschwiegen angeratene oder laufende Behandlung kommt dann ans Licht. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung des Vertrags.

Auch wenn eine Zahnzusatzversicherung bei Antragstellung nicht nach angeratenen, laufenden oder beabsichtigten Behandlungen fragt, prüft sie spätestens, wenn Sie eine größere Rechnung einreichen, ob die Behandlung schon vor Vertragsschluss auf der Agenda stand. Stellt sich dabei heraus, dass die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss ein Thema war, werden die Kosten nicht übernommen.

Angeratene oder laufende Behandlungen: Was fragen die Versicherer im Antrag?

Die Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für angeratene oder gar laufende Behandlungen in der Regel nicht. Dazu stellt sich oft die Frage, ob ein Vertragsschluss überhaupt möglich ist, wenn eine Behandlung ansteht oder die Maßnahme bereits läuft.

Allianz

Die Allianz stellt beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung u.a. folgende Frage:

„Sind Sie aktuell wegen eines folgenden Befunds bzw. einer folgenden Maßnahme in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist dies angeraten oder beabsichtigt?

  • Aufbaufüllung oder Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, Brücke oder Prothese
  • Krone, Brücke, Inlay, Prothese, Implantat
  • Provisorische Krone, provisorische Brücke, provisorische Prothese
  • Knochenaufbau mittels Augmentation oder Sinuslift
  • Inlays aller Art
  • Kieferorthopädie
  • Paradontose
  • Behandlung von Paradontose
  • Paradontitis
  • Behandlung von Paradontitis
  • Schleimhauttransplantation
  • Zahnprothesen aller Art
  • Schienentherapie mittels Aufbissschiene
  • Schienentherapie mittels Knirscherschiene
  • Gnathologie
  • Graniomandibuläre Dysfunktion
  • Wurzelbehandlung
  • Entfernung eines Zahns“

Wird die Frage bejaht, ist bei der Allianz Krankenversicherung der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung nicht möglich. Das gilt für alle Tarife.

ARAG

Die ARAG fragt angeratene und anstehende Behandlungen sehr detailliert ab. Zum einen im Bereich der allgemeinen Versorgung:

„Finden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgung, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen statt oder sind solche notwendig, vom Zahnarzt empfohlen oder beabsichtigt?”

Wird das bejaht, wird diese Klausel Vertragsbestandteil:

“Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung der zu versichernden Person

  • bereits begonnen haben oder
  • bereits notwendig oder beabsichtigt waren bzw. vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind.”

Trotzdem kann die Zahnzusatzversicherung dennoch abgeschlossen werden. Gefragt wird ergänzend noch:

„Wird derzeit oder wurde innerhalb der letzten drei Jahre eine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt?”

Wird das bejaht, ist diese Klausel Bestandteil des Vertrages:

„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle parodontalen Erkrankungen und alle darauf zurückzuführenden Zahnbehandlungen sowie Zahnersatzversorgungen.”

Dennoch gilt: Der Abschluss der ARAG-Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung ist grundsätzlich möglich.

Barmenia

Die Barmenia stellt beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung zu den angeratenen Behandlungen diese Frage:

„Erfolgt zur Zeit eine Zahnersatzbehandlung, eine Wurzelbehandlung und/oder eine Behandlung wegen Parodontose/ Parodontitis oder ist sie angeraten oder beabsichtigt?“

Bejahen Sie die Frage, ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.

DFV (Deutsche Familienversicherung)

Die DFV fragt im Antrag nicht nach angeratenen, beabsichtigten oder begonnenen Behandlungen. In jedem Antrag findet sich aber die Klausel, die den Schutz für diese Maßnahmen ausschließt:

„Bei Antragstellung bereits beschädigte, erkrankte und fehlende Zähne oder bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.”

Damit ist auch bei der Deutschen Familienversicherung klar, dass der Schutz abgeschlossen werden kann, wenn Behandlungen anstehen oder sogar schon begonnen wurden, dass die Kosten dafür aber nicht mehr versicherbar sind.

Die Bayerische

Bei offenen und angeratenen Behandlungen ist der Abschluss der Bayerischen eingeschränkt möglich. Nicht abschließbar sind die Tarife Prestige, Komfort und Smart, wenn eine der folgenden Krankheiten festgestellt wurde oder wird. Gefragt wird im Antrag:

„Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine / mehrere der folgenden Erkrankungen: -Paradontose, -Paradontitis, – Zahnschmelzdefekt?“

Bei darüber hinausgehenden Diagnosen ist der Abschluss möglich, aber es besteht für alle bei Vertragsabschluss bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen kein Versicherungsschutz.

Gothaer

In den Tarifen MediZDuo stellt sich die Frage nach der Mitversicherung von angeratenen Behandlungen, denn immerhin kann ja ein fehlender Zahn grundsätzlich mitversichert werden. Insgesamt stellt die Gothaer aber bereits im Antrag fest …

„Kein Versicherungsschutz besteht für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angeraten, geplant oder begonnen worden sind.”

… sodass auch hier der Vertrag prinzipiell abschließbar ist, solche angeratenen und laufenden Behandlungen aber nicht mitversichert werden.

Weiter wird gefragt:

„Gab es in den vergangenen 3 Jahren behandlungsbedürftige Parodontalbefunde bzw. fand eine Behandlung wegen Parodontitis/Parodontose (bakterielle Entzündung mit Rückgang des Zahnfleisches) statt oder wurde eine solche angeraten?“

Ist das der Fall, gibt es einen Leistungsausschluss:

„Es besteht kein Versicherungsschutz für behandlungsbedürftige Parodontalbefunde bzw. Behandlung wegen Parodontitis/Parodontose. Für alle anderen Behandlungen sind Sie selbstverständlich versichert.“

Hallesche

Bei angeratenen oder offenen Behandlungen ist der Abschluss der Tarife GigaDent, MegaDent und SmartDent ebenso wenig möglich wie der Abschluss der einzelnen Bausteine. Die Hallesche fragt im Antrag gezielt nach:

„Werden derzeit Zahnbehandlungen oder Behandlungen wegen Zahnersatz durchgeführt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt oder wird eine Knirscher-/Aufbissschiene getragen oder wurde eine solche verordnet bzw. ist eine solche notwendig?“

Wird die Frage mit ja beantwortet, so ist der Abschluss Zahnzusatzversicherung für die betroffene Person leider nicht möglich.

Inter

Der Abschluss einer INTER-Zahnzusatzversicherung zum Beispiel im Premium-Tarif Z 90 Plus ist wie in allen anderen Tarifen und Kombinationen möglich, vor Versicherungsbeginn angeratene bzw. geplante oder begonnene Maßnahmen sind aber nicht erstattungsfähig. Die Inter fragt nicht explizit nach angeratenen oder offenen Behandlungen, sodass Versicherungsschutz grundsätzlich möglich ist. Sie erklären aber im Antrag folgendes:

„Ich nehme zur Kenntnis, dass vor Versicherungsbeginn angeratene bzw. geplante oder begonnene Maßnahmen nicht erstattungsfähig sind.“

Sind kieferorthopädische Maßnahmen angeraten, gilt eine besondere Vereinbarung:

„Für eine bestehende Zahn- / Kieferfehlstellung, eine vorgesehene, angeratene oder laufende kieferorthopädische Behandlung ist kein Leistungsanspruch gegeben. Es gilt ein Leistungsausschluss für Kiefer- und Zahnstellungsanomalien und Folgen als vereinbart.“

Janitos

Die Janitos fragt im Antrag für die Zahnzusatzversicherung gezielt nach angeratenen und offenen Behandlungen:

„Wurde eine Zahnbehandlung/Zahnersatzmaßnahme angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung?”

Wird die Frage bejaht, gilt Folgendes als vereinbart:

„Es besteht kein Versicherungsschutz für angeratene oder begonnene Zahnbehandlungen/Zahnersatzmaßnahmen.“

Die Janitos steht Ihnen als Zahnzusatzversicherung bei laufenden und angeratenen Behandlungen offen, trägt die Kosten dafür aber nicht.

Münchener Verein

Der Münchener Verein bietet bei den neuen ZahnGesund-Tarifen eine sehr kurze Gesundheitsprüfung, die nur nach fehlenden Zähnen fragt. Gleichwohl sind alle angeratenen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wie aus den Bedingungen deutlich hervorgeht:

„Für maximal einen bei Vertragsschluss fehlenden und noch nicht dauerhaft ersetzten Zahn, besteht Leistungsanspruch, sofern die Zahnersatzmaßnahme noch nicht angeraten oder begonnen wurde. … Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet.“

Trotzdem ist der Abschluss der ZahnGesund-Tarife des Münchener Verein auch dann möglich, wenn Sie in Behandlung sind – nur die aktuellen Kosten werden halt nicht getragen.

Nürnberger

Die Nürnberger verzichtet im Antrag für die Zahnversicherung komplett auf die Frage nach Gesundheitsdaten, allerdings ist im Bedingungswerk klar geregelt:

„Wir leisten nicht für:

– Alle bei Vertragsabschluss bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen.

…”

Damit ist klar: Die Nürnberger steht Ihnen als Zahnzusatzversicherung bei angeratenen und laufenden Behandlungen offen, trägt die Kosten dafür aber nicht.

R+V

Die R+V gehört mit Tarifen wie ihrem Premium Schutz Z1U+ZV zu den Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen – damit kann der Schutz auch dann beantragt werden, wenn Behandlungen anstehen, die dann aber nicht mitversichert sind. So wird es auch in den Bedingungen und im Antrag formuliert:

„Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für dauerhaft ersetzte Zähne und bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne sowie Zahnersatzmaßnahmen bzw. kieferorthopädische Behandlungen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen noch angeraten bzw. geplant waren.“

Signal

Die Signal Iduna schließt in den Tarifen ZahnPlus und ZahnTOP den Abschluss bei angeratenen und anstehenden Behandlungen grundsätzlich aus.

uniVersa

Die uniVersa ermöglicht den Abschluss von Zahnzusatzversicherungen in den Tarifen uni-dent | Komfort und uni-dent | Privat auch bei anstehenden und angeratenen Behandlungen, klammert den Schutz dafür aber ebenfalls konsequent aus. In den Bedingungen wird das so geregelt:

„Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.“

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Die häufigsten Fragen

Ja, das ist problemlos möglich , etwa bei der Gothaer, der Württembergischen, der Nürnberger oder der Ergo und der Inter. Allerdings werden die Kosten dieser laufenden Behandlung nicht abgedeckt – erst die Kosten für zukünftig anfallende Behandlungen sind dann mitversichert.

Auch hier gilt: Das ist problemlos bei Versicherern wie der Gothaer, dem Münchener Verein, der Württembergischen, der Nürnberger oder der Inter möglich – aber eben nur für zukünftige Behandlungen. Eine Ausnahme sind die Tarife der UKV, die auch bei den bereits angeratenen Behandlungen leisten, wenn es um fehlende oder zu ziehende Zähne geht. Eine exzellente Lösung, um die Kosten für Zahnersatz zu senken. Jetzt anrufen unter 04126 5329890 oder Mail an service@optimal-absichern.de

Im Idealfall schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, wenn noch keine Behandlung angeraten, geplant oder gar begonnen wurde. Denn ohne solche angeratenen oder geplanten Maßnahmen in der Patientenakte können Sie bei allen Versicherern den optimalen Schutz für Ihre Vorstellungen auswählen.

Man spricht davon, dass eine Behandlung angeraten ist, wenn Ihr Behandler konkreten Handlungsbedarf angemeldet hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Heil- und Kostenplan vorliegt und wie konkret der Zahnarzt mögliche Maßnahmen empfohlen hat. Entscheidend ist immer, was in der Patientenakte konkret vermerkt wurde, Wenn Sie unsicher sind, fordern Sie eine Kopie Ihrer Patientenakte an und vereinbaren Sie bei uns einen Beratungstermin. Wir ermitteln dann für Sie, welche Maßnahmen konkret angeraten sind und wie sich das auf Ihre Versicherbarkeit auswirkt.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen sind heute Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Damit sind Sie vom ersten Tag des Vertragsschluss an versichert und können Kosten für Behandlungen geltend machen. Einzige Voraussetzung: Die Behandlung darf nicht bereits bei Vertragsschluss geplante, angeraten oder begonnen worden sein. Ist das der Fall, leistet nur noch die UKV in Ausnahmefällen, wenn es um fehlende oder zu ziehende Zähen geht.

Schlechte Zähne sind per se erst einmal kein Ausschlussgrund für irgendeine Zahnzusatzversicherung. Erst, wenn Sie mit schlechter Zahnsubstanz beim Zahnarzt gewesen sind und der Behandlungsbedarf festgestellt hat, erschwert das die Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung. Mit schlechten Zähnen ohne Behandlungsbedarf sind Sie bei Zahnzusatzversicherungen gut aufgehoben, die keine oder möglichst wenige Fragen zum Zahnstatus stellen – dazu gehören der Münchener Verein, die Inter oder auch die Gothaer.

Nein, das wird in aller Regel mit einem vernünftigen Leistungsumfang nicht möglich sein. Eltern sollten für Ihre Kinder vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung abschließen, damit die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen erstattet werden. Umfangreiche Leistungen bieten die UKV, der Münchener Verein, die DFV und auch die Inter.

Eine schöne Werbemasche, die sich als Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung präsentieren will. Die Ergo bietet den Tarif an und wirbt dafür, der Tarif sieht allerdings nur eine Verdopplung der Kassenleistungen vor, sodass eine wirklich sinnvolle Absicherung mit ihm nicht möglich ist.