Die ARAG fragt angeratene und anstehende Behandlungen sehr detailliert ab. Zum einen im Bereich der allgemeinen Versorgung:
“Finden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgung, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen statt oder sind solche notwendig, vom Zahnarzt empfohlen oder beabsichtigt?”
Wird das bejaht, wird diese Klausel Vertragsbestandteil:
“Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung der zu versichernden Person
- bereits begonnen haben oder
- bereits notwendig oder beabsichtigt waren bzw. vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind.”
Trotzdem kann die Zahnzusatzversicherung dennoch abgeschlossen werden. Gefragt wird ergänzend noch:
“Wird derzeit oder wurde innerhalb der letzten drei Jahre eine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt?”
Wird das bejaht, ist diese Klausel Bestandteil des Vertrages:
“Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle parodontalen Erkrankungen und alle darauf zurückzuführenden Zahnbehandlungen sowie Zahnersatzversorgungen.”
Dennoch gilt: Der Abschluss der ARAG Zahnzsuatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung ist grundsätzlich möglich.