Zahnzusatzversicherung: Altersrückstellung ja oder nein? Diese Frage stellt sich bei der Suche nach der richtigen Police. Denn bei der Zahnzusatzversicherung gibt es zwei unterschiedliche Arten der Tarifkalkulation. So sehen einige Tarife der Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen genannt) vor, andere Tarife arbeiten ohne solche Rücklagen. Die Rücklage dient vor allem dazu, die Beiträge der Zahnzusatzversicherung zu glätten, also möglichst konstant und ohne große Sprünge zu kalkulieren.
Zahnzusatzversicherung: Altersrückstellung als wichtiges Leistungsmerkmal
Zahnzusatzversicherung und Altersrückstellung: Worum geht es?
Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung
Bei den Tarifen mit Altersrückstellungen (auch bezeichnet als Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung) ist der Tarif grundsätzlich für die gesamte Laufzeit konstant kalkuliert ‒ bis ins hohe Alter. Die Kosten für die Zahnzusatzversicherung sind für Sie also deutlich besser kalkulierbar. Sehen die Tarife der Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen vor, kann es dennoch zu Beitragssteigerungen kommen. Das kann passieren, wenn die Kalkulation des Versicherers nicht aufgeht und die Beiträge nicht mehr reichen, um die Kosten zu decken. Die Zahnzusatzversicherung entscheidet eine solche Beitragsanpassung allerdings nicht alleine. Die Erhöhungen werden von einem unabhängigen und außenstehenden Treuhänder veranlasst. Auslöser für solche Beitragsanpassungen können zum Beispiel steigende Kosten im Gesundheitswesen sein.
Tarife ohne Altersrückstellung
Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung (auch bezeichnet als Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadenversicherung) sind die Tarife von Anfang an so kalkuliert, dass die Beiträge in festgelegten Abständen steigen ‒ manchmal jährlich, bei anderen Tarifen in Abständen von drei, fünf oder auch zehn Jahren. Sehen diese Tarife der Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen nicht vor, kann es trotzdem zu weiteren Beitragssteigerungen kommen, wenn die Beiträge nicht mehr ausreichen.
Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Rückstellung: Hier den passenden Tarif finden
Für wen ist die Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung geeignet?
Tarife mit Altersrückstellungen versprechen bis ins Alter dauerhaft günstige Beiträge. Tatsächlich kommen vor allem junge Versicherte bei diesen Tarifen in den Genuss dauerhaft günstiger Beiträge. Auf der anderen Seite kann heutzutage jemand im Alter von 20 oder 25 Jahren kaum sagen, wie sich sein Versicherungsverlauf darstellen wird. Vielleicht wechselt er in die private Krankenvollversicherung und braucht keine Zahnzusatzversicherung mehr ‒ in dem Fall ist die Altersrückstellung verloren. Das gilt auch, wenn der Versicherte ins Ausland geht und seinen Schutz der deutschen GKV aufgeben muss ‒ auch in diesem Fall wird er die Zahnzusatzversicherung kündigen und die Altersrückstellung verlieren. Dazu kommt die heutige Praxis der meisten Versicherten, ihren Schutz immer mal wieder zu überprüfen und zu ermitteln, ob es nicht besseren Schutz zu günstigeren Konditionen gibt. Ist das der Fall und wird die Zahnzusatzversicherung wegen des Wechsels zu einem anderen Anbieter gekündigt, geht die Altersrückstellung ebenfalls verloren.
Zahnzusatzversicherung für das Kind – mit oder ohne Rückstellung?
Für Familien mit kleineren Kindern kann eine Zahnzusatzversicherung vor allem wegen möglicher kieferorthopädischer Behandlungen von Vorteil sein. Gerade bei ästhetischen Maßnahmen zahlen die Kassen nichts, die Eltern bleiben auf den Kosten sitzen. Wählen Eltern dann beim Tarif der Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen, sichern sie dem Nachwuchs langfristig die günstigen Beiträge. Aber Vorsicht: Die Art der Tarifkalkulation sollte nur eines von mehreren Entscheidungskriterien bei der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sein ‒ wichtig sind auch viele andere Punkte:
- Wie hoch sind die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen in den einzelnen Indikationsgruppen?
- Wird bei Zahnbehandlungen geleistet?
- Wird für Prophylaxe geleistet?
- Wie hoch sind die Erstattungsgrenzen in den ersten Vertragsjahren (Zahnstaffel) und für Kieferorthopädie insgesamt?
- Gibt es Wartezeiten?
Alle diese Punkte sind für die Wahl der individuell passenden Zahnzusatzversicherung relevant ‒ achten Sie beim Vergleich der Zahnzusatzversicherung darauf, und machen Sie gerade bei jüngeren Kindern nicht zu viel von der Frage „Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung ‒ ja oder nein?“ abhängig!