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✔️ Alles zum Tarif KombiMed Z100 und PLS

✔️ 100 % Erstattung für Zahnersatz und Behandlung 

✔️ Ohne Wartezeit

✔️3 fehlende Zähne mitversichert

DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS

Mit dem KombiMed Zahn Z100 sichern Sie sich einen der leistungsstärksten Zahntarife am Markt – und mit dem Plus-Baustein PLS gibt’s Extras obendrauf. So profitieren Sie von 100 % Erstattung in allen wichtigen Bereichen:

  • Zahnersatz & Implantate – Kronen, Brücken, Inlays, Implantate inkl. Knochenaufbau, hochwertige Materialien (z. B. Vollkeramik)
  • Zahnbehandlungen – Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, auch moderne Verfahren wie Laser oder Operationsmikroskop
  • Schienen & Knirscherschutz – Aufbiss- und Knirscherschienen inklusive aller dazugehörigen Leistungen
  • Kieferorthopädie für Kinder & Jugendliche – bis 2.000 € pro Versicherungsfall (inkl. Aligner & unsichtbare Zahnspangen)
  • Prophylaxe – 1x jährlich professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung & Fluoridierung
  • Bleaching – bis 250 € alle zwei Jahre für strahlend weiße Zähne (PLS-Baustein)
  • Schmerzausschaltung – Kostenübernahme für Narkosen, Hypnose oder Akupunktur beim Zahnarzt (PLS-Baustein)
  • Innovationsgarantie – neue Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert
  • Zukunftsgarantie – Änderungen der GKV-Festzuschüsse bleiben ohne Nachteil für Sie

Staffelung in den ersten Jahren:

  • Jahr bis 1.000 €,
    1.–2. Jahr bis 2.000 €,
    1.–3. Jahr bis 3.000 €,
    ab dem 4. Jahr unbegrenzte Leistung.

Kurz gesagt: Dieser Tarif bietet Ihnen 100 % Schutz ohne Kompromisse – von Zahnersatz über moderne Behandlungsmethoden bis hin zu Extras wie Bleaching und Narkoseleistungen.

DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS: Leistung, Tarifdetails und Beiträge

DKV KombiMed Z100 und PLS
Anbieter DKV
Tarif
Monatsbeitrag 0,00 €
Note
1,0 (sehr gut)
optidentax
100%
 
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Anbieter DKV
Tarif
Monatsbeitrag 0,00 €
Note
1,0 (sehr gut)
optidentax
100%
Abschluss/Angebot
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Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen bei Leistungen nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 anfallen und die Zuschläge nach der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähig sind.
Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen bei Leistungen nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 anfallen und die Zuschläge nach der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähig sind.
Im Rahmen einer Periimplantitisbehandlung 100% der Aufwendungen (Maßnahmen), für die keine Leistungspflicht der GKV besteht
Ausgenommen sind: 1) von einem Zahnarzt angefertigte Schienen, die als Medikamententräger dienen, 2) Schienen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, 3) Sportschienen sowie Schnarcherschienen (Unterkieferprotrusionsschienen).
Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen bei Leistungen nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 anfallen und die Zuschläge nach der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähig sind.
Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen bei Leistungen nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 anfallen und die Zuschläge nach der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähig sind.
Im Rahmen einer Periimplantitisbehandlung 100% der Aufwendungen (Maßnahmen), für die keine Leistungspflicht der GKV besteht
Ausgenommen sind: 1) von einem Zahnarzt angefertigte Schienen, die als Medikamententräger dienen, 2) Schienen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, 3) Sportschienen sowie Schnarcherschienen (Unterkieferprotrusionsschienen).
Gesamtnote aus Qualität der Bedingungen und optidentax. Mehr Infos hier.
Durchschnittliche Erstattung aus 30 Leistungsmerkmalen. Mehr Infos hier.

DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS: Annahmerichtlinien

Gibt es eine Gesundheitsprüfung? In den letzten drei Jahren dürfen keine laufenden, geplanten oder angeratenen zahnärztlichen Behandlungen oder Parodontosebehandlungen erfolgt sein. Auch herausnehmbarer Zahnersatz wie Voll- oder Teilprothesen sowie Kreidezähne (Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation) stellen Ausschlusskriterien dar. Für Personen unter 18 Jahren gilt zusätzlich: Eine laufende, geplante oder angeratene kieferorthopädische Behandlung schließt den Abschluss ebenfalls aus. Besteht aktuell eine laufende Behandlung, ist ein Vertragsabschluss nicht möglich. Fehlende, nicht ersetzte Zähne – mit Ausnahme von Milchzähnen, Weisheitszähnen und geschlossen behandelten Zahnlücken – müssen angegeben werden, drei fehlende Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden.
Können fehlende Zähne mitversichert werden?Ja, der Abschluss ist mit bis zu drei fehlenden Zähnen gegen Risikozuschlag möglich.
Ist der Abschluss mit einer angeratenen Behandlung möglich?Nein, bereits begonnene oder geplante Maßnahmen sind nicht mitversichert. Der Abschluss der Versicherung ist mit solchen geplanten Maßnahmen nicht möglich.

DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS: Allgemeine Vertragsbedingungen

Gibt es Wartezeiten?

Nein, der Schutz gilt ab dem ersten Tag ohne Wartezeit. 

Wie ist die Zahnstaffel gestaltet?Die Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung sind gestaffelt: Im 1. Jahr stehen bis zu 1.000 € zur Verfügung, in den ersten zwei Jahren bis 2.000 €, innerhalb von drei Jahren bis 3.000 € – ab dem 4. Jahr gilt keine Begrenzung mehr. Für Kieferorthopädie gelten identische Regeln mit 500 € im 1. Jahr, 1.000 € in zwei Jahren und 1.500 € in drei Jahren – ebenfalls ab dem 4. Jahr unbegrenzt. Bei Nachweis von drei Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge verkürzt sich die Leistungsbegrenzung (Ausnahme Kieferorthopädie) sogar auf zwei Jahre, wenn keine Behandlung in dieser Zeit stattgefunden hat.
Wie ist der Beitrag kalkuliert?Der Beitrag ist nach Art der Sachversicherung ohne Altersrückstellungen kalkuliert.
Gibt es Besonderheiten?Übernommen werden die Kosten für Prophylaxe unbegrenzt, die DKV erstattet bis zum 5-fachen Satz der GoZ.

So viel erstattet die DKV Zahnzusatzversicherung im Tarif KombiMed Z100 und PLS

Nachfolgend zeigen wir Ihnen anhand ausgewählter Rechenbeispiele, wie leistungsstark die DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS tatsächlich ist. Die Beispiele decken verschiedene zahnmedizinische Bereiche ab – von Zahnersatz über Zahnbehandlung bis hin zu Prophylaxe und Bleaching – und geben Ihnen einen realistischen Eindruck, welche Kosten in der Praxis übernommen werden.

Implantat

MaßnahmeBerechnung
Kosten für ein Implantat mit Brücke3.450 €
Anteil der GKV600 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung2.850 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Dieser Betrag wird von diesem Tarif erstattet2.850 €

Krone

MaßnahmeBerechnung
Kosten für eine Vollkeramikkrone840 €
Anteil der GKV190 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung650 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Dieser Betrag wird von diesem Tarif erstattet650 €

Kunststofffüllung

MaßnahmeBerechnung
Kosten für eine Kunststofffüllung170 €
Anteil der GKV45 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung125 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Dieser Betrag wird von diesem Tarif erstattet125 €

Professionelle Zahnreinigung

MaßnahmeBerechnung
Kosten für die Prophylaxe125 €
Anteil der GKV20 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung105 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Dieser Betrag wird von diesem Tarif erstattet105 €

DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS: Rechnung einreichen - so gehen Sie vor

Wer eine Zahnzusatzversicherung bei der DKV abgeschlossen hat, möchte im Leistungsfall unkompliziert und schnell seine Rechnungen einreichen. Dafür stellt die DKV verschiedene Wege bereit – digital, mobil oder klassisch.

Einreichen leicht gemacht: Online, App, E-Mail oder Post

Am bequemsten funktioniert die Abwicklung über das Kundenportal „Meine Versicherungen“ oder die App „Meine DKV“. Dort können Rechnungen einfach hochgeladen oder per Foto erfasst werden. Alternativ können Belege auch per E-Mail an [email protected]
gesendet oder postalisch an die DKV, 50594 Köln geschickt werden. Ein Fax-Empfang ist ebenfalls möglich.

Worauf Sie achten sollten

Damit die Abrechnung reibungslos läuft, empfiehlt die DKV einige Punkte zu beachten: Belege sollten als Dateianhang (PDF, JPG, PNG etc.) eingereicht werden, nicht als eingefügtes Bild im Mailtext. Zudem sollten Sie nur lose Belege einreichen – bitte keine Klammern oder Klebestreifen verwenden, um die digitale Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich; die Versicherungsnummer reicht als Angabe aus.

Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz

Gerade bei der Zahnzusatzversicherung ist es sinnvoll, den Heil- und Kostenplan (HKP) Ihres Zahnarztes bereits im Vorfeld einzureichen. So kann die DKV prüfen, welche Kosten übernommen werden. Wichtig: Reichen Sie den Plan zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und anschließend eine Kopie bei der DKV. Das Original sollte nie direkt an die DKV gehen.

Zeitpunkt und Fristen

Rechnungen können grundsätzlich sofort nach Erhalt eingereicht werden. Besonders praktisch: Wer eine Selbstbeteiligung im Vertrag hat, sollte erst ab Überschreiten der Grenze Belege vorlegen. Rückwirkend akzeptiert die DKV Rechnungen bis zu zehn Jahre – besser ist jedoch, nicht so lange zu warten.

Besondere Fälle: Angehörige und Auslandsbelege

Auch Angehörige können im Auftrag des Versicherten Rechnungen einreichen, etwa mit einer Vollmacht oder einem Nachweis über die Begleichung. Bei Auslandsrechnungen ist eine Kopie ausreichend, sie muss jedoch Name, Diagnose, Leistungen und Behandlungsdaten enthalten. In Einzelfällen kann auch eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch verlangt werden.

DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Z100 und PLS: Alle Infos zum Leistungsantrag

Allgemeine Infos/ ChecklisteHier abrufbar
Postadresse

Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln

Mail[email protected]
Upload der BelegeHier mehr erfahren
Telefon0800 3746 100