Bei der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung spielt die Wartezeit eine wichtige Rolle: Damit wird festgelegt, ab wann Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung Leistungen verlangen dürfen. Grundsätzlich gilt bei vielen Zahnzusatzversicherungen am Markt:
- Zahnbehandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen werden von der Zahnzusatzversicherung meist nach einer Wartezeit von drei Monaten erstattet.
- Bei Zahnersatz sind Wartezeiten von acht Monaten der Regelfall.
Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen ‒ dabei ist es wichtig, auf wichtige Leistungen der Zahnzusatzversicherung neben der Wartezeit zu achten.