Sie befinden sich hier:

Zahnzusatzversicherung: Wechsel für besseren und günstigeren Schutz

Zahnzusatzversicherung: Wechsel-Gründe sind vielfältig

Es gibt tatsächlich gute Gründe, die einen Wechsel und eine Kündigung der bestehenden Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll machen:

  • Der Tarif leistet nur bei der Regelversorgung auf Kassen-Niveau, Sie möchten aber gerne eine aufwendigere privatärztliche Versorgung, z. B. bei Zahnschmerzen oder wenn die Weisheitszähne schmerzfrei gezogen werden sollen.
  • Ihre jetzige Zahnzusatzversicherung leistet zwar für Privatbehandlungen – die Erstattungssätze liegen aber unter 50 Prozent.
  • Individuell wichtige Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind nicht oder nicht ausreichend mitversichert. Oft sind Leistungen auch erst nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung relevant geworden.
  • Sie sind mit Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung unzufrieden: Der Service ist schlecht, Sie müssen lange auf die Erstattung von Rechnungen warten.
  • Die Beiträge Ihrer jetzigen Zahnzusatzversicherung sind deutlich gestiegen.

Zahnzusatzversicherung: Wechsel in eine bessere Versorgung

Alle erwähnten Punkte, die bei Ihnen einen Wechsel-Wunsch ausgelöst haben, sollten bei der neuen Zahnzusatzversicherung natürlich mitversichert sein bzw. dort nicht stören. Stellen Sie anhand unseres Vergleiches sicher, dass alle Leistungsmerkmale in der neuen Zahnzusatzversicherung Ihrer Wahl mitversichert sind.

Besserer Service gewünscht? Sprechen Sie uns an!

Schwerer ist der Service eines möglichen neuen Versicherers zu fassen. Sprechen Sie uns ganz zielgerichtet an, wenn Sie das Service-Niveau eines Versicherers ganz besonders interessiert. Aus der täglichen Arbeit mit den Zahnzusatzversicherungen können wir Ihnen eine Einschätzung geben, wo das Service-Level anzusiedeln ist.

Dauerhaft niedrige Beiträge sind ein Wunsch vieler Wechselwilliger auf der Suche nach einer neuen Zahnzusatzversicherung. Vorsicht bei Zahnzusatzversicherungen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert werden: Die sehen Beitragssprünge bei Erreichen bestimmter Altersgruppen vor. Anders Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen: Sie sind grundsätzlich konstant kalkuliert, der Beitrag bei Vertragsabschluss ist für die gesamte Laufzeit berechnet. Vorsicht aber: Alle Tarife können teurer werden, wenn die Kosten höher sind als kalkuliert! Wichtig ist es deshalb, einen Blick auf die Solidität der Zahnzusatzversicherung zu werfen. Die wirtschaftliche Situation mit einem ergänzenden Blick auf frühere Beitragsentwicklungen verrät viel darüber, wie zuverlässig die Zahnzusatzversicherung kalkuliert.

Zahnzusatzversicherung wechseln? Aktuelle Top-Tarife hier vergleichen!

Wann kann ich eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – meist ein Jahr bis drei Jahre nach Vertragsabschluss – können Zahnzusatzversicherungen in der Regel zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist.

Welche Nachteile kann ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung bringen?

Niedrigerer Beitrag, bessere Leistungen, überzeugender Service – die Argumente für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung liegen auf der Hand. Aber bedenken Sie auch die möglichen Nachteile:

Zahnarztbesuch

Erneute Gesundheitsprüfung

Bei einem Wechsel steht eine neue Gesundheitsprüfung an: Sie müssen angeben, ob Zähne fehlen, ob Zahnbehandlungen angeraten sind vom Zahnarzt oder sogar schon begonnen wurden. Ist das der Fall, schränkt das die Auswahl möglicher neuer Zahnzusatzversicherungen nach dem Wechsel zum Teil deutlich ein – und Risikozuschläge für die Mitversicherung fehlender Zähne können auch den Beitrag deutlich erhöhen. Kündigen Sie deshalb erst dann, wenn Sie den neuen Schutz „in der Tasche haben“ und es schwarz auf weiß haben, dass Sie besser versichert sind.

Mehr zur Gesundheitsprüfung
Zahnstaffel: Die Summe der Erstattungen der Zahnzusatzversicherung steigt von Hahr zu Jahr.

Neue Zahnstaffel

Mit dem Wechsel zu einer neuen Zahnzusatzversicherung gilt dort auch die vertraglich vorgesehene Zahnstaffel: Sie müssen also in den ersten meist zwei bis fünf Jahren mit Höchstgrenzen für Erstattungen rechnen, die im Bereich von 2.000 bis 5.000 Euro für den gesamten Zeitraum von einigen Jahren liegen – gerade dann, wenn schnell nach Vertragsabschluss  größere Behandlungen anstehen, kann das ein Bumerang werden. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Zahnstaffel entweder sehr großzügig bemessen ist oder aber sehr kurz läuft.

Mehr zur Zahnstaffel
Beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung fängt die Wartezeit erneut zu laufen an.

Neue Wartezeit

Auch eine nach dem Wechsel neu beginnende Wartezeit kann eine Hürde sein, die einen Wechsel problematisch erscheinen lässt. Denn bei der neuen Zahnzusatzversicherung können Behandlungen und Zahnersatz bis zu acht Monaten nicht erstattungsfähig sein, weil bereits vor dem Wechsel absolvierte Wartezeiten nicht übertragen und mitgenommen werden können. Es gibt aber zahlreiche Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, sodass Sie das Problem – wenn es eines ist – umgehen können.

Mehr zur Wartezeit

Tipps der Redaktion

null

Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Für wen sich welcher Schutz lohnt

Zahnzusatzversicherung Test

Zahnzusatzversicherung Test

Expertenmeinungen zur Zahnzusatzversicherung

null

Zahnzusatzversicherung Leistungen

Was der Schutz wirklich bringt

null

Ratgeber Zahngesundheit

Tipps für Ihre gesunden Zähne