Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Zahnlücken intelligent versichern

Kann eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen abgeschlossen werden?

Diese Frage stellen sich viele, die einen Lückenschluss mit einem Implantat oder einer Brücke planen. Tatsache ist: Einige Versicherer bieten bei fehlenden Zähnen Zahnzusatzversicherungen an. Damit können bis zu vier fehlende Zähne mitversichern werden. Einen fehlenden Zahn können Sie oft gegen Zuschlag einschließen. Fehlen zwei bis vier Zähne, ist sehr guter Schutz mit Zuschlägen zu bekommen.

Sie wollen herausfinden, welche Zahnzusatzversicherung zu Ihnen passt? Nutzen Sie unseren Onlinerechner für Zahnzusatzversicherungen. Geben Sie einfach an, wie viele Zähne noch nicht ersetzt wurden. Sie sehen sofort, welche Zahnzusatzversicherung Sie direkt online abschließen können. Wir zeigen im Onlinerechner auch, wie sich die Beiträge und Bedingungen ändern, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit fehlenden Zähnen brauchen. Die Zahnzusatzversicherung sehen bei fehlenden Zähnen folgende Regelungen vor:

Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Die wichtigsten Informationen im Überblick

Möglichkeit 1:
Der Beitragszuschlag

Zahnzusatzversicherungen mit einem erhöhten Beitrag für die fehlenden Zähne (sog. Beitragszuschlag) bieten eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen ohne Leistungseinschränkungen. Sie nehmen aber einen Zuschlag. Der monatlich zu zahlende Beitrag steigt bei mehreren versorgten Zähnen zum Teil erheblich.

Ein Beispiel: Die Allianz verlangt pro fehlendem Zahn im Tarif Dental Best einen Zuschlag von 5,40 Euro. Bei zwei fehlenden Zähnen sind das 10,80 Euro im Monat, 129,60 Euro jährlich und rund 1.300 Euro über zehn Jahre. Hört sich viel an, aber wenn einer der beiden Zähnen mit einem Implantat versorgt werden muss, das z. B. 2.500 Euro kostet, dann geht die Rechnung bei einer Erstattung von 90 Prozent voll auf.

Möglichkeit 2:
Reduzierte Zahnstaffel

Bei dieser Variante senken die Zahnzusatzversicherungen in den ersten drei bis fünf Jahren die möglichen Leistungen deutlich. Der Anspruch kann um mehr als 50 Prozent gesenkt werden. Sie zahlen dann den „normalen“ Beitrag, bekommen aber nicht von Anfang an die vollen Leistungen.

Ein Beispiel: Die Hallesche reduziert die Zahnstaffel bei einem bis drei fehlenden Zähnen um 75 Prozent. In den ersten fünf Jahren werden maximal 1.250 Euro geleistet – statt der üblichen 5.000 Euro. Im Implantat-Beispiel würden Sie also auf einem hohen Eigenanteil sitzen bleiben. Besser sind Zahnzusatzversicherungen, die die Zahnstaffel erst ab zwei fehlenden Zähnen reduzieren, z. B. die Barmenia oder die Bayerische. Die Württembergische Zahnzusatzversicherung geht weiter und reduziert erst ab drei fehlenden Zähnen.

Möglichkeit 3:
Verlängerte Zahnstaffel

Bei einer verlängerten Zahnstaffel zahlen Sie den normalen Beitrag. Die Zahnzusatzversicherung verlängert allerdings den Zeitraum, in dem die Leistungen begrenzt sind. Und das je nach Tarif und Anzahl der bereits ersetzten Zähne auf bis zu acht Jahre! In diesem Zeitraum sind die Erstattungen deutlich begrenzt.

Ein Beispiel: Die AXA verlängert als Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen auf acht Jahre. So bekommen Sie in den ersten acht Vertragsjahren maximal 4.500 Euro – ansonsten gibt es nur fünf Jahre eine Beschränkung.

Auswahlkriterien: Die ideale Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Bei der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen gibt es einige Fragen, die Sie sich selbst beantworten müssen – gerne helfen wir natürlich dabei, die richtigen Antworten zu finden.

Wollen (oder besser müssen) Sie die fehlenden Zähne überhaupt mitversichern?

Manchmal ist es gar nicht notwendig, einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Fehlt z. B. ein 7-er Zahn (das ist der letzte vor dem ebenfalls vielleicht schon fehlenden Weisheitszahn), dann brauchen Sie dort vielleicht gar keinen Lückenschluss mehr. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Zahnarzt, bevor Sie eine Zahnlücke versichern wollen, für die Sie vielleicht keinen Schutz mehr brauchen.

Wann wollen Sie die fehlende Zähne ersetzen und die Lücke schließen?

Wenn Sie fehlende Zähne mitversichern möchten, stellt sich natürlich die Frage nach dem Wann. Soll die Lücke zeitnah nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung geschlossen werden, beachten Sie die Zahnstaffel: Die Leistungen sind in den ersten zwei bis vier (manchmal sogar fünf Jahren) eingeschränkt – im ersten Jahr meist auf 1.000 bis 1.500 Euro. Planen Sie also lieber etwas langfristig!

Der Zahn ist noch nicht gezogen, aber das wird vielleicht bald passieren?

In diesem Fall achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt Ihnen keine Maßnahme konkret rät – denn ist das erst einmal passiert, finden wir immer noch den passenden Schutz für Sie, aber die Auswahl der infrage kommenden Zahnzusatzversicherungen wird kleiner. Sprechen Sie uns für eine individuelle Lösung direkt an.

Was planen Sie für den Lückenschluss?

Wenn Sie heute nach einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen suchen, dann sollten Sie die gewünschte Versorgung bereits im Hinterkopf haben. Planen Sie zum Lückenschluss eine Brücke, fällt die Rechnung naturgemäß geringer aus als bei einem Implantat mit Knochenaufbau. Die Wunsch-Versorgung sollte von Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung möglichst umfangreich erstattet werden.

Der Zahnersatz für die fehlenden Zähne ist schon geplant und angeraten?

Es ist bei einer angeratenen Behandlung dann schon fast zu spät für eine Zahnzusatzversicherung – aber eben nur fast. Wir haben auch in diesem Fall durchaus die Möglichkeit, Sie gut zu versichern. Sprechen Sie uns direkt an!

Wie viel Zähne fehlen denn überhaupt?

Und ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich die Frage: Wie viele Zähne fehlen denn überhaupt? Denn die richtige Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen hängt auch davon ab, wie viele Zähne fehlen. Je nach Anzahl der fehlenden Zähnen kommen unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen ins Spiel. Wir haben die besten Optionen hier für Sie zusammengestellt.


Zahnzusatzversicherung bei 1 fehlenden Zahn

Diese Tarife sehen in den Annahmerichtlinien vor, dass der Schutz ohne Einschränkungen gewährt wird, wenn ein Zahn fehlt.

Versicherer und TarifTestergebnisoptidentax
Gesamtnote aus Qualität der Versicherungsbedingungen und Höhe der Erstattung.Durschnittliche Erstattung aus 30 Leistungsmerkmalen
Die Bayerische Zahn Prestige1,0 (sehr gut)100 %
Württembergische ZE90 + ZBE1,4 (sehr gut)95 %
Gothaer MediZ Duo1,1 (sehr gut)93 %
Janitos JA Dental max1,1 (sehr gut)93 %
Die Bayerische Zahn Komfort1,1 (sehr gut)91 %
Janitos JA dental plus1,5 (sehr gut)77 %

Zahnzusatzversicherung bei 2 fehlenden Zähnen

Bei zwei fehlenden Zähnen wird der Fokus meist auf Tarifen liegen, die die fehlende Zähne gegen einen Zuschlag mitversichern:

Versicherer und TarifZuschlagTestergebnisoptidentax
Gesamtnote aus Qualität der Versicherungsbedingungen und Höhe der Erstattung.Durschnittliche Erstattung aus 30 Leistungsmerkmalen
Württembergische ZE 90 +ZBEohne Kein Zuschlag, wenn nicht mehr als 8 Zähne mit Zahnersatz versorgt sind und es in den letzten 5 Jahren Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt gab .1,1 (sehr gut)95 %
Allianz DentalBest10,80 €1,2 (sehr gut)90 %
Allianz ZahnBest+ZahnFit8,20 €1,3 (sehr gut)90 %
UKV ZahnPrivat Premium Angeratene und geplante Maßnahmen zum Lückenschluss mitversichert.17,20 €1,3 (sehr gut)89 %
ARAG Dent 1002x20 %1,3 (sehr gut)94 %
DKV KDTP100 und KDBE14 €1,4 (sehr gut)82 %
Hanse Merkur EZL12 €1,5 (sehr gut)88 %

Zahnzusatzversicherung bei 3 fehlenden Zähnen

Auch bei drei fehlenden Zähnen wird der Fokus meist auf Tarifen liegen, die die fehlende Zähne gegen einen Zuschlag mitversichern:

Versicherer und TarifZuschlagTestergebnisoptidentax
Gesamtnote aus Qualität der Versicherungsbedingungen und Höhe der Erstattung.Durschnittliche Erstattung aus 30 Leistungsmerkmalen
Allianz DentalBest16,20 €1,2 (sehr gut)90 %
Allianz ZahnBest+ZahnFit12,30 €1,3 (sehr gut)90 %
UKV ZahnPrivat Premium Angeratene und geplante Maßnahmen zum Lückenschluss mitversichert.25,80 €1,3 (sehr gut)89 %
ARAG Dent 1003x20 %1,3 (sehr gut)94 %
DKV KDTP100 und KDBE21 €1,4 (sehr gut)82 %
Hanse Merkur EZL18 €1,5 (sehr gut)88 %

Zahnzusatzversicherung bei 4 fehlenden Zähnen

Bei vier fehlenden Zähnen wird die Auswahl bei den Zahnzusatzversicherungen langsam sehr übersichtlich – vor allem die Mitversicherung der Lücken ist nur noch bei zwei Versicherern möglich:

Versicherer und TarifErschwernisTestergebnisoptidentax
A=Ausschluss der fehlenden Zähne vom Versicherungsschutz; Z = Zuschlag für die fehlenden Zähne; ZV = Zahnstaffelverlängerung.Gesamtnote aus Qualität der Versicherungsbedingungen und Höhe der Erstattung.Durschnittliche Erstattung aus 30 Leistungsmerkmalen
Nürnberger Z 100A1,1 (sehr gut)98 %
DFV Zahnschutz Exklusiv 100A1,1 (sehr gut)96 %
Württembergischer ZE 90 + ZBEZV1,1 (sehr gut)95 %
INTER Z90 PlusA1,2 (sehr gut)95 %
Münchener Verein 571+572+573+574A1,2 (sehr gut)95 %
Concordia ZT + ZBZ 8 Euro bei 4 fehlenden Zähnen1,3 (sehr gut)87 %
R+V Tarif Zahn premium und Zahn VorsorgeA1,3 (sehr gut)86 %
ERGO ZAB + ZAE + ZBB + ZBEA1,4 (sehr gut)91 %
uniVersa uniDent PrivatA1,5 (sehr gut)77 %

Fehlende Zähne und angeratene Behandlungen: Schutz ist möglich

Der Wunsch zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen entsteht oft dann, wenn eine Lücke geschlossen werden soll und der Zahnarzt die Kosten durchkalkuliert hat, die zum Beispiel für eine Versorgung mit einem Implantat entstehen. Ist diese empfohlene Behandlung bereits in den Krankenakten vermerkt, spricht man von angeratenen Behandlungen. Das Problem: Solche angeratenen Behandlungen sind in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine Ausnahme bildet die Zahnzusatzversicherung der UKV. In den Tarifen Zahn Privat Premium, Zahn Privat Optimal und Zahn Privat Kompakt können fehlende Zähne gegen Zuschlag mitversichert werden – der Zuschlag beträgt:

Zahn Privat Premium: 8,60 Euro pro fehlendem Zahn,
Zahn Privat Optimal: 6,70 Euro pro fehlendem Zahn,
Zahn Privat Kompakt: 4,80 Euro pro fehlendem Zahn.


Bereits an diesen fehlenden Zähnen angeratene Behandlungen sind dann aber mitversichert!

Das gilt auch für die Zahntarife der SDK Zahnzusatzversicherung. Dort werden pro fehlendem Zahn 20 Prozent Zuschlag fällig. Im Gegenzug sind alle angeratenen Maßnahmen an den fehlenden Zähnen mitversichert.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie auf diesem Weg einen Lückenschluss noch mitversichern wollen.


Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Was gilt denn eigentlich als fehlender Zahn?

In ihren Antragsformularen fragen die Zahnzusatzversicherungen in der Regel gezielt nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Darunter versteht man alle Zähne bzw. Zahnlücken, die theoretisch noch ersetzbar wären. Nicht als fehlende Zähne werden Weisheitszähne bewertet. Wurde aber ein Zahn gezogen und die Lücke durch eine kieferorthopädische Behandlung geschlossen, dann gilt diese geschlossene Lücke nicht als “fehlender Zahn”. Ebenso bewerten die Zahnzusatzversicherungen Zähne nicht als fehlend, wenn sie bereits durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt sind.

Wenn Sie eine Prothese als herausnehmbaren Zahnersatz haben, achten Sie bei Antragsstellung darauf, dass danach nicht gezielt gefragt wird. Denn ist das der Fall, wird die Prothese oft einem oder mehreren fehlenden Zähnen gleichgesetzt. Die Folgen: Die Prothese ist nicht oder nur mit Erschwernissen mitversicherbar. Versicherer wie z. B. Barmenia (alle neuen MehrZahn-Tarife), AXA (Dent Premium U) oder auch die Allianz fragen im Antrag nicht nach (Teil-)Prothesen, sodass sie dort mitversichert sind und nicht als fehlende Zähne gelten. Andere Versicherer wie die R+V, der Münchener Verein (Alttarife), ERGO oder die Deutsche Familienversicherung und die uniVersa stellen gar keine Gesundheitsfragen – auch dort sind Prothesenversorgungen also nicht ausgeschlossen. Wichtig ist lediglich, dass noch keine konkreten Behandlungen angeraten oder begonnen wurden, weil die mit Ausnahme bei der UKV nicht mehr mitversicherbar sind.


Müssen fehlende Zähne im Antrag einer Zahnzusatzversicherung angegeben werden?

Hier auf gibt es nur eine Antwort – ein klares JA!, wenn die Zahnzusatzversicherung im Antrag nach fehlenden Zähnen fragt. Ist das der Fall, müssen Sie die vorhandene(n) Lücke(n) angeben. Tun Sie das nicht, riskieren Sie im Leistungsfall, dass die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt. Findet die Versicherung nämlich heraus, dass die Angaben im Antrag nicht vollständig oder wahrheitsgemäß waren, kann die Zahnzusatzversicherung sich vom Vertrag wieder lösen wenn sie wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung zurücktritt oder den Vertrag sogar wegen arglistiger Täuschung anfechtet. Doppelt ärgerlich: Leisten muss die Zahnzusatzversicherung dann nicht und Ihre Beiträge sind auch verloren.

Oft haben wir auch Interessenten für eine Zahnzusatzversicherung, die keine „echte“ Lücke mehr haben, weil die bereits natürlich geschlossen wurde – etwa durch kieferorthopädische Maßnahmen im jungen Erwachsenenalter. Oft werden dann Zähne gezogen und die verbliebenen rücken enger zusammen durch eine kieferorthopädische Maßnahme. Technisch gesehen fehlen hier dennoch Zähne, die anzugeben sind – sprechen Sie uns deshalb bitte an, wenn Sie mit einem Lückenschluss eine Zahnzusatzversicherung suchen. Keine Angaben zu fehlenden Zähnen sind bei der Zahnzusatzversicherung zu machen, wenn nicht nach fehlenden Zähnen gefragt wird – etwa bei der Ergo, der universa, der Deutschen Familienversicherung oder der R+V – mitversichert sind die fehlenden Zähne dennoch nicht: Sie sind im Bedingungswerk explizit vom Schutz ausgeschlossen.


Welche Behandlungen “drohen” bei fehlenden Zähnen?

Eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen ist besonders sinnvoll, wenn fehlende Zähne mitversichert werden – das zeigt sich vor allem, wenn man einen Blick darauf wirft, welche Behandlungen bei fehlenden Zähnen oft empfohlen werden.

Implantatversorgung

Bei einem Implantat wird die nicht mehr vorhandene Zahnwurzel ersatzweise aus Metall im Kiefer implantiert, oft ist auch Knochenaufbau erforderlich. Darauf wird anschließend der Zahnersatz befestigt, manchmal unter Einbeziehung umliegender Zähne, die gemeinsam durch eine Brücke verbunden werden. Damit wird Zahnersatz für den fehlenden Zahn geschaffen, der als sehr langlebig gilt.

Brücken

Mit einer Zahnbrücke wird die Zahnlücke durch einen Zahn gefüllt, der keine eigene Wurzel hat, sondern der einem Nachbarzahn oder an mehreren Zähnen befestigt ist. oder zwei Zähnen befestigt

Prothesen

Seltener ist heute die Versorgung mit Zahnprothesen, die Zahnlücken füllen und oft herausnehmbar sind. Da sie nicht als die stabilste Variante gelten, wird heute eine Implantatversorgung vorgezogen.


Ist es überhaupt sinnvoll und notwendig, fehlende Zähne mitzuversichern?

Einer von zehn Deutschen hat schon einmal einen Zahn (oder mehrere Zähne) verloren. Ersetzen oder nicht? Diese Frage stellt sich zum einen medizinisch. Hier gilt: Der Verlust eines Zahnes, der nicht ersetzt wird, kann schwere Folgen für das gesamte Gebiss haben.

Der Kieferknochen baut sich ab

Dieser als Atrophie bezeichnete Vorgang ist die Reaktion unseres Körpers, der solche Abschnitte ohne Funktion nicht unterstützt. Der Knochenverlust kann zum einen zu optischen Veränderungen im Gesicht führen. Er kann aber auch ein Problem werden, wenn ein Implantat geplant ist – dann fehlt nämlich genau dieser Knochen zum Befestigen.

Fehlstellungen im Kiefer

Bei einer Lücke kippen oft Nachbarzähne in die Richtung der Lücke. Die Optik der zahnreihe kann beeinträchtigt werden. Schlimmer noch: Zähne und Kiefer werden falsch belastet. Die Folgen reichen von Kopf- und Nackenschmerzen bis hin zu Beschwerden an anderen Stellen im Körper – etwa Rückenschmerzen. Außerdem entstehen durch die „wandernden Zähne“ neue Lücken und Nischen, die schwer zu reinigen sind. Dadurch kann ein Teufelskreis entstehen, der zu weiterem Zahnverlust führen kann. Und nicht zuletzt kann der Verlust vor allem der vorderen Zähne zu Sprachproblemen bis hin zum Lispeln führen.
Sie sehen: Der Ersatz fehlender Zähne ist aus medizinischer Sicht immer sinnvoll!

Trotzdem werden Lücken manchmal nicht geschlossen – warum eigentlich?

Ein Grund ist die Angst vor dem Zahnarzt. Ein anderer sind natürlich finanzielle Erwägungen. Zahnzusatzversicherungen helfen in beiden Punkten: Sie tragen die Kosten für schmerzstillende Behandlungen von Angstpatienten. Dazu gehören etwa Akupunktur über den Dämmerschlaf bis hin zur Vollnarkose. Und sie tragen die Koten für den Zahnersatz. Und der Unterschied mit und ohne Zahnzusatzversicherung kann riesig sein.

Leistungsbeispiel mit und ohne Zahnzusatzversicherung fehlenden Zähnen

Ein Kunde erhält eine Implantatversorgung, der ein Knochenaufbau voranging. Das Implantat wird mit einer Keramikkrone versorgt. Die Kosten belaufen sich auf 3.800 Euro.

Variante 1: Kosten ohne Zahnzusatzversicherung: 3300 Euro

Die Kasse leistet einen Festzuschuss in Höhe von rund 500 Euro. Ist der fehlende Zahn nicht versichert, zahlt der Patient die Restkosten in Höhe von 3.300 Euro aus eigener Tasche.

Variante 2: Kosten mit Zahnzusatzversicherung: 330 Euro

Auch in diesem Fall leistet die Kasse die 500 Euro, die UKV sichert im Tarif Zahn Privat Premium 90 Prozent der Restkosten in Höhe von 3.300 Euro ab. Sie zahlen also neben den Beiträgen für die Zahnzusatzversicherung lediglich knapp 300 Euro aus eigener Tasche.


Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Die häufigsten Fragen (FAQ)

Die maximale Zahl der auf optidenta bewerteten Tarife liegt bei fünf fehlenden Zähnen, die die INTER mitversichert – bei den meisten liegt die Grenze bei drei fehlenden Zähnen. In unserem Vergleich zur Zahnzusatzversicherung können Sie ganz individuell berechnen lasse, welche Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen Schutz bietet und was der konkret – auch inkl. eventueller Zuschläge – kostet.

Nein, in der Regel schließt die Mitversicherung fehlender Zähne bei der Zahnzusatzversicherung bereits begonnene oder offene Behandlungen nicht mit ein. Lediglich bei der UKV und der SDK wäre das unter Umständen möglich.

Ja, wenn die fehlenden Zähne ausgeschlossen sind, dann werden für zahnärztliche Leistungen an diesen Zähnen keine Kosten getragen. Anders ist es, wenn die fehlenden Zähne in der Zahnzusatzversicherung mit einem Zuschlag mitversichert werden – alle Leistungen zur Zahngesundheit rund um die fehlenden Zähne und an den Zahnlücken sind dann mitversichert. Das gilt auch, wenn die Zahnstaffel in der Summe gekürzt oder in der Laufzeit verlängert wird – nur die maximale Erstattung in den ersten Vertragsjahren wird dann reduziert.

Sind die Zähne mitversichert, können Sie die hohen Kosten, die bei der Sanierung und dem Lückenschluss entstehen, von der Zahnzusatzversicherung erstattet bekommen – die Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind dann gerade bei den Tarifen mit Zuschlägen oder bei nur einem fehlenden Zahn mitversichert. Bei einem Implantat können das schnell einige tausend Euro an Zahnarztkosten sein, die Sie ohne MItversicherung der fehlenden Zähne in Ihrer Zahnzusatzversicherung aus eigener Tasche zahlen.

Gerade bei Tarifen mit einem Risikozuschlag wird der Schutz einfach teurer – je nach Alter und Umfang bzw, Leistungen der Zahnzusatzversicherung können die Beitrag leicht um 50 bis 100 Prozent steigen. Bei einer veränderten Zahnstaffel zahlen Sie zwar den regulären Beitrag, dem aber deutlich reduzierte Leistungen in den ersten Vertragsjahren gegenüberstehen.

Wichtig ist, sich genau den Tarif heraussuchen zu lassen, der Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sie sollten Sie darüber klarwerden, ob

  • fehlende Zähne mitversichert werden sollen oder ausgeschlossen werden können,
  • eine reduzierte Zahnstaffel ggf. noch ausreichend für gewünschte Maßnahmen in den ersten Jahren ist,
  • Zuschläge bezahlbar sind,
  • eine Wartezeit ausgeschlossen sein soll.

Wenn der Zahnarzt in der Patientenakte bereits Maßnahmen angeraten oder empfohlen hat oder die bereits begonnen wurden, sprechen Sie uns unbedingt an. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen dann die passende Zahnzusatzversicherung für angeratene oder laufende Behandlung und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.