Zahnzusatzversicherung: Jetzt Tarife individuell vergleichen

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Ihr Geburtsdatum
Geben Sie hier an, wann der Schutz der Zahnzusatzversicherung beginnen soll.
Vertragsbeginn
Fehlende Zähne können je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden. Nicht als fehlende Zähne gelten:
  • Weisheitszähne
  • Milchzähne
  • geschlossene Zahnlücken (z.B. durch Überkronung), die nicht mehr versorgt werden müssen.
  • bereits versorgte Zähne
Verzichten Sie auf die Mitversicherung, sind die Lücken nicht mitversichert.
Fehlen Ihnen Zähne?
Fehlende Zähne können je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden. Nicht als fehlende Zähne gelten:
  • Weisheitszähne
  • Milchzähne
  • geschlossene Zahnlücken (z.B. durch Überkronung), die nicht mehr versorgt werden müssen.
  • bereits versorgte Zähne
Verzichten Sie auf die Mitversicherung, sind die Lücken nicht mitversichert.
Wie viele Zähne fehlen Ihnen, die noch nicht ersetzt sind - Weisheitszähne ausgenommen?
Die Reparatur von vorhandenem Zahnersatz kann je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
Wie viele Zähne sind mit festem Zahnersatz versorgt?
Text noch korrekt? Die Reparatur von vorhandenem Zahnersatz kann je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
Wie viele der fest ersetzten Zähne sind älter als 10 Jahre?
Je nach Zahnzusatzversicherung sind auch Prothesen bzw. deren Reparatur mitversichert.
Tragen Sie Teil- oder Vollprothesen?
Zahnfleischerkrankungen können bei Tarifen der Zahnzusatzversicherung mit einem Baustein für Zahnbehandlung mitversichert sein.
Besteht oder bestand eine Zahnfleischerkrankung?
Zahnfleischerkrankungen können bei Tarifen der Zahnzusatzversicherung mit einem Baustein für Zahnbehandlung mitversichert sein.
Welche Erkrankung?
Aufbiss- bzw. Knirscherschienen sind in manchen Tarifen Bestandteil des Leistungsversprechens.
Tragen Sie eine Aufbissschiene?
Maßnahmen können je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden.
Sind Sie derzeit in kieferorthopädischer Behandlung oder ist eine solche geplant oder angeraten?
Offene, notwendige oder gar begonnene Maßnahmen sind in der Regel nicht mitversichert - dennoch ist bei einigen Zahnzsuatzversicherung der Vertragsschluss für zukünftige Behandlungen jetzt bereits möglich.
Sind Sie momentan in zahnärztlicher Behandlung oder ist eine solche geplant oder angeraten?
Ich bestätige, dass ich die Kundeninformationen heruntergeladen und gelesen habe.
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