Zahnzusatzversicherung für Kinder

Ungefähr die Hälfte aller Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren benötigt eine kieferorthopädische Behandlung und eine Zahnspange. Die Kosten dafür betragen leicht mehrere 1.000 Euro – und auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung bei schweren Fehlstellungen einen Teil davon trägt: Viele Extrakosten bleiben doch an den Eltern hängen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder hilft dabei, diese Kosten zu reduzieren. Was Familien dazu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Der Kieferorthopäde hat bereits zu einer Zahnspange geraten? Kann man das Kind noch versichern? 

Nein, grundsätzlich ist das nicht möglich, weil alle laufenden, angeratenen und geplanten Behandlungen immer vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Eltern sollten deshalb immer rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor es den ersten Kontakt mit dem Kiefer-Spezialisten gibt.

Wenn eine der folgenden Situationen auftritt, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder schwierig bis unmöglich:

  • Der Zahnarzt stellt eine Fehlstellung fest und rät zu einer kieferorthopädischen Beratung. Hier hat noch keine Behandlung angefangen, aber wenn der Kieferorthopäde die Einschätzung teilt, dann war die Behandlung mit dem Rat des Zahnarztes angeraten. Versicherungsschutz ist dann nicht mehr möglich!
  • Nach einem Zahnarztbesuch findet sich in der Patientenakte der Hinweis des Zahnarztes, dass eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich werden kann. Damit ist die Behandlung angeraten, ein Versicherungsabschluss eher abzuraten, weil es im Leistungsfall Probleme geben kann. 
  • Beim ersten Vorstellungsbesuch beim Kieferorthopäden stellt der leichte Fehlstellungen fest – die werden in der Patientenakte, mit dieser angeratenen Behandlung ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht mehr sinnvoll, weil sie unter Berufung auf die Erstdiagnose nicht leisten wird. 

Die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder

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Warum eine Zahnzusatzversicherung – die GKV zahlt doch für Kieferorthopädie? Oder nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Grundsatz die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Dabei gelten jedoch die Prinzipien des Sozialgesetzbuches – Behandlungen müssen daher ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Gar nicht in Leistung tritt die GKV bei leichten Fehlstellungen in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2. Nur bei stark ausgeprägter Zahnfehlstellung (KIG 3-5) tritt die gesetzliche Kasse überhaupt ein. Ist das der Fall, leistet die Kasse zunächst 80 Prozent der Basis-Behandlungskosten – die restlichen 20 Prozent werden dann erstattet, wenn die Behandlung abgeschlossen ist.  Trotz einer 100 prozentigen Kostenübernahme müssen aber viele Eltern dennoch tief in die Tasche greifen, denn Kosten für Sonderleistungen werden privat abgerechnet, etwa für innenliegende oder unsichtbare Zahnspangen oder Kunststoff- und Keramikbrackets, farblose Bögen oder festsitzende Retainer.

Zahnzusatzversicherung für Kinder: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Familien 

Es gibt einige Tarife, die attraktive Leistungen für Kinder vorsehen. Die Tabelle hier zeigt, welche Tarife besonders empfehlenswert und leistungsstark sind. Die DA Direkt und die Deutsche Familienversicherung sind sehr leistungsstark in den KIG 3 bis 5: Hier wird unbegrenzt zu 100 Prozent geleistet. Über alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen hinweg ist die UKV leistungsstark: Bis zu 3.600 Euro Budget haben Eltern hier für alle kieferorthopädischen Maßnahmen.

Fünf von zehn Kinder brauchen heute eine Zahnspange. Die Kosten betragen bei kleineren Korrekturen in den KIG 1 und 2 bis zu 5.000 Euro, weil die gesetzliche Kasse überhaupt keine Kosten trägt. Aber auch bei schweren Fehlstellungen, deren Behebung eigentlich Kassenleistung sind, bleiben Eltern oft auch Kosten sitzen, weil viele Behandlungsmaßnahmen Privatleistung sind. Auch in diesen Fällen sind Eigenleistungen von deutlich über 1.000 Euro eher die Regel als die Ausnahme. Daher ist eine frühzeitige Absicherung für Kinder sinnvoll.

Kinder benötigen meist im Alter von sechs bis acht Jahren eine kieferorthopädische Behandlung, die sich oft über Jahre erstreckt. Die Zahnzusatzversicherung sollte auf jeden Fall deutlich vorher abgeschlossen werden, solange der Zahnarzt noch keine Zahnfehlstellung diagnostiziert hat. Spätestens im Alter von fünf Jahren sollte die Zahnzusatzversicherung für Kinder unter Dach und Fach sein.

Nein, das geht in der Regel nicht. Zahnzusatzversicherungen für Kinder schließen alle laufenden und geplanten Behandlungen vom Versicherungsschutz aus.

Nein, es gibt bei der privaten Krankenversicherung und damit auch bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder keine kostenlose Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt auch keine Familientarife, die beitragsnachlässe anbieten. Manchmal bieten Unfallversicherungen auch Leistungen im Zahnbereich an – etwa, wenn bleibende Zähne durch einen Unfall verlorengehen oder kieferorthopädische Maßnahmen unfallbedingt notwendig werden. Solche Policen werden auch als Familienpolicen verkauft, sind aber nur eine Ausschnittsdeckung für unfallbedingte zahnärztliche Maßnahmen. Eine vollwertige Zahnzusatzversicherung für Kinder stellen sie nicht dar.

Eine Zahnzusatzversicherung wird mit einer unbegrenzten Laufzeit abgeschlossen und kann bis ins Erwachsenenalter fortgeführt werden – auch mit den Kindern als eigene Versicherungsnehmer. Die Zahnzusatzversicherer verzichten in der Regel auch auf ihr Kündigungsrecht, sodass der Vertrag auch nicht durch die Zahnzusatzversicherung beendet werden kann.

Die gesetzlichen Kassen tragen bei kieferorthopädischen Behandlungen die Kosten in den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5, in den KIG 1 und 2 dagegen zahlen die Kassen grundsätzlich nicht.

KIG 1

Leichte Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die in der Regel aus ästhetischen Gründen behandelt werden: Die Kasse trägt keine Leistungen.

KIG 2

Zahn- oder Kieferfehlstellungen geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen korrigiert werden sollten: Die Kasse zahlt dennoch nicht!

KIG 3

Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen behandelt werden sollte: Die Kasse übernimmt die Kosten einer zweckmäßigen Versorgung.

KIG 4

Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, bei der eine Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist: Die Kasse leistet für eine zweckmäßige Grundversorgung.

KIG 5

Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellungen mit unbedingten Behandlungsbedarf: Die Kasse leistet für eine zweckmäßige Versorgung.

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bewegen sich bei KIG-Stufe 1 und 2 im Schnitt bei rund 2.000 bis 5.000 Euro – einen zuschuss zu den Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse gibt es nicht. Bei KIG 3-5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, eine einfache und zweckmäßiige Versorgung durch die Kasse wird voll erstattet. Meist werden aber zusätzliche Privatleistungen vereinbart, um den Behandlungslauf zu beschleunigen oder schmerzfreier zu gestalten. Die Kosten dafür von meist deutlich über 1.000 Euro tragen Sie als Eltern ebenfalls selbst.

Zahnzusatzversicherungen für Kinder tragen vor allem die privatärztliche Behandlungsanteile, das sind unter anderem Mehrkosten für …

  • inneliegende Zahnspangen 
  • unsichtbare Zahnspange 
  • Brackets über die Basis-Versorgung hinaus 
  • farblose Bögen
  • festsitzende Retainer
  • Maßnahmen der Funktionsanalyse

Überblick: Das leisten die Zahnzusatzversicherungen bei Kieferorthopädie

Versicherer TarifLeistungen KIG 1 und 2Leistungen KIG 3 -5
AllianzDentalBest90 %, bis 3.000 Euro je Versicherungsfall90 %, bis 3.000 Euro je Versicherungsfall
AllianzZahn Best 90 %, bis 2.000 Euro je Versicherungsfall90 %, bis 2.000 Euro je Versicherungsfall
AllianzDentalPlus75 %, bis 2.000 Euro je Versicherungsfall75 %, bis 2.000 Euro je Versicherungsfall
Alte Oldenburger ZB 9090 %, bis 2.500 Euro 90 %, bis 1.000 Euro
ARAGDent 10090 %90 %, bis 2.000 Euro
ARAGDent 90 plus90 %90 %, bis 1.500 Euro
ARAGDent 90 80 %80 %, bis 1.000 Euro
ARAGDent 7070 %70 %, bis 1.000 Euro
AXADent Premium U90 %90 %, bis 1.000 Euro
AXADent Komfort U75 %75 %, bis 750 Euro
BarmeniaMehr Zahn 100 mit ZahnVorsorge Bonus100 %, bis zu 2.000 Euro 100 %, bis zu 2.000 Euro
BarmeniaMehr Zahn 90 mit ZahnVorsorge Bonus100 %, bis zu 2.000 Euro 100 %, bis zu 2.000 Euro
BarmeniaMehr Zahn 80 mit ZahnVorsorge Bonus100 %, bis zu 2.000 Euro 100 %, bis zu 2.000 Euro
ConcordiaZT+ZB80 %, bis zu 2.000 Euro je Kiefer80 %, bis zu 600 Euro je Kiefer
ConcordiaZE+ZB80 %, bis zu 2.000 Euro je Kiefer80 %, bis zu 600 Euro je Kiefer
DA DirektPremium Plus100 %, bis zu 2.000 Euro 100 %
DA DirektPremium 90 %, bis zu 1.800 Euro 90 %
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 100 %, bis zu 2.000 Euro 100 %
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 9090 %, bis zu 1.800 Euro 90 %
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 7070 %, bis zu 1.400 Euro 70 %
Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 5050 %, bis zu 1.000 Euro 50 %
Die BayerischeZahn Prestige Plus80 %, bis 2.000 Euro 100 %, bis 1.000 Euro
Die BayerischeZahn Prestige 80 %, bis 2.000 Euro 100 %, bis 1.000 Euro
Die BayerischeZahn Komfort80 %, bis 2.000 Euro 100 %, bis 1.000 Euro
DKVKDTP 100 und KDBE100 %, bis 1.500 Euro 100 %, bis 1.500 Euro
DKVKDT 85 und KDBE100 %, bis 1.500 Euro 100 %, bis 1.500 Euro
DKVKDT 85 und KDBP100 %, bis 3.000 Euro 100 %, bis 3.000 Euro
HallescheGiga Dent100 %, bis zu 1.000 Euro 100 %, bis zu 1.000 Euro
HallescheMega Dent100 %, bis zu 1.000 Euro 100 %, bis zu 1.000 Euro
HallescheSmart Dent100 %, bis zu 1.000 Euro 100 %, bis zu 1.000 Euro
INTERZ 90 Plus90 %, maximal 2.500 Euro90 %, maximal 2.500 Euro
INTERZ 9080 %80 %, bis max. 500 Euro je Kiefer
INTERZ 806060 %, bis max. 350 Euro je Kiefer
Münchener VereinZahnGesund 100 65 %,. bis max. 5.000 Euro 100 %, bis max. 5.000 Euro
NürnbergerZ100100 %, bis 2.000 Euro100 %, bis 2.000 Euro
NürnbergerZ 9090 %, bis 1.800 Euro90 %, bis 1.800 Euro
R+VPremium (Z1U)90 %, bis zu 2.000 Euro/Versicherungsfall90 %, bis zu 1.000 Euro/Versicherungsfall
R+VComfort (Z2U)70 %, bis zu 1.000 Euro/Versicherungsfall70 %, bis zu 500 Euro/Versicherungsfall
SDKZahn 100 (ZP1) 100 %, bis 3.000 Euro100 %, bis 3.000 Euro
SDKZahn 90 (ZP 9)90 %, bis 2.700 Euro90 %, bis 2.700 Euro
SDKZahn 70 (ZP 7)70 %, bis 2.100 Euro70 %, bis 2.100 Euro
UKV Zahn Privat Premium90 %, bis 3.600 Euro90 %, bis 3.600 Euro
uni-dent | Privatuni-dent | Privat80 %, bis zu 600 Euro pro Kiefer80 %, bis zu 600 Euro pro Kiefer
WürttembergischeZE90100 %, bis zu 2.000 Euro/Versicherungsfall100 %, bis zu 2.000 Euro/Versicherungsfall
WürttembergischeZE70100 %, bis zu 1.000 Euro/Versicherungsfall100 %, bis zu 1.0000 Euro/Versicherungsfall