Die meisten verbinden eine Zahnzusatzversicherung mit der Kostenerstattung für Zahnersatz – bei Kindern wird das in der Regel nicht die Motivation der Eltern dafür sein, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Auslöser ist eher die Angst davor, dass die Kasse eine kieferorthopädische Behandlung nicht bezahlt und die Eltern die Kosten einer Zahnspange von oft einigen tausend Euro selbst tragen müssen. Hier ist – wie auch in vielen anderen Fällen – der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Aber auch im Bereich Zahnbehandlung und Prophylaxe leisten die Kinder-Tarife umfangreich und entlasten das Budget der Eltern.
Zahnzusatzversicherung für Kinder: Sinnvoller Schutz?
Zahnzusatzversicherung: Kinder optimal absichern
Tipps der Redaktion
Zahnzusatzversicherung für Kinder – wann abschließen?
Wichtig ist in allen Leistungsbereichen der Zahnzusatzversicherung für Kinder: Eine Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder müssen Sie frühzeitig abschließen – bevor Behandlungen angeraten, geplant oder sogar begonnen sind. Gerade bei kieferorthopädischen Eingriffen darf der Zahnarzt eine Zahnfehlstellung noch nicht diagnostiziert haben, sonst in der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für das Kind nicht mehr möglich.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Familien mit Kindern
Das sind die Kassenleistungen
Die gesetzlichen Kassen tragen bei kieferorthopädischen Behandlungen die Kosten in den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5, in den KIG 1 und 2 dagegen zahlen die Kassen grundsätzlich nicht.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) im Überblick
Leichte Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die in der Regel aus ästhetischen Gründen behandelt werden: Die Kasse trägt keine Leistungen.
Zahn- oder Kieferfehlstellungen geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen korrigiert werden sollten: Die Kasse zahlt dennoch nicht!
Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen behandelt werden sollte: Die Kasse übernimmt die Kosten einer zweckmäßigen Versorgung.
Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, bei der eine Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist: Die Kasse leistet für eine zweckmäßige Grundversorgung.
Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellungen mit unbedingten Behandlungsbedarf: Die Kasse leistet für eine zweckmäßige Versorgung.
Kieferorthopädie: Was zahlen die Zusatzversicherungen für Kinder?
Selbst wenn die Kassen in den KIG 3 bis 5 die Kosten tragen müssen, übernehmen sie nur die Aufwendungen einer zweckmäßigen Versorgung. Privatärztliche Behandlungsanteile erstatten die gesetzlichen Kassen nicht. Die Eltern müssen deshalb viele Mehrkosten selbst zahlen, unter anderem für:
- Zahnspange innenliegend (Lingualtechnik)
- Unsichtbare Zahnspange (Invisalign)
- Mini-Brackets/Speed-Brackets
- Kunstststoff- und Keramikbrackets
- Farblose Bögen
- Festsitzende Retainer
- Funktionsanalyse
Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit auch für Versicherte, wenn die Basisbehandlung in den KIG 3 bis 5 von der Kasse gezahlt wird.
Die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder
Wir haben für Sie einmal die Zahnzusatzversicherungen zusammengestellt, die wir als besonders empfehlenswert betrachten. Die Signal wird tatsächlich häufig nachgefragt, allerdings werden einige der Sonderleistungen nicht übernommen, die aber in der Behandlung meist wichtig werden. Das Budget ist damit bei der Signal unbegrenzt, viele Maßnahmen werden aber gar nicht getragen. Eine gute Lösung ist die INTER mit dem Tarif Z90 Plus, die ein vernünftiges Budget mit einem großen Leistungsspektrum bietet.
Anbieter | Signal | Münchener Verein | INTER | DA Direkt | UKV |
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Tarif | ZahnTop pur | ZahnGesund 100 | Z90 Plus | Premium Plus | ZahnPrivat Premium |
Bis zu dieser Höhe werden kieferorthopädische Leistungen grundsätzlich erstattet. Erstattungssatz | 90 % | 100 % | 90 % | 100 % | 90 % |
Bis zu diesem Betrag werden kieferorthopädische Leistungen in diesen Gruppen erstattet. Budget KIG 1 und 2 | unbegrenzt | bis 18 Jahre, ab 18 Jahre 2.500 Euro. 5.000 Euro | 2.500 Euro | 2.000 Euro | 3.600 Euro |
Bis zu diesem Betrag werden kieferorthopädische Leistungen in diesen Gruppen erstattet. Budget KIG 3 bis 5 | unbegrenzt | bis 18 Jahre, ab 18 Jahre 2.500 Euro. 5.000 Euro | 2.500 Euro | bei GKV-Leistungspflicht unbegrenzt | 3.600 Euro |
Ohne Wartezeit können Leistungen sofort geltend gemacht werden.Verzicht auf Wartezeit | |||||
Diese Leistungsmerkmale sind erfüllt. Kieferorthopädische Leistungen | |||||
- Funktionsanalyse | |||||
- Invisalign-Therapie | |||||
- Lingualtechnik | |||||
- Mini-Brackets | |||||
- Kunststoff-Brackets | |||||
- Retainer | |||||
- Farblose Bögen | |||||
In diesen Bereichen leistet die Zahnzusatzversicherung mit dem angegebenen Prozentsatz. Leistungen | |||||
Inklusive der Kassenleistungen wird Zahnersatz bis zu dieser Höhe erstattet. - Zahnersatz | 90 % | 100 % | 90 % | 100 % | 90 % |
Inklusive der Kassenleistungen werden Zahnbehandlungen bis zu dieser Höhe erstattet. - Zahnbehandlungen | 90 % | 100 % | 100 % | 100 % | 90 % |
Inklusive der Kassenleistungen wird Prophylaxe bis zu dieser Höhe erstattet. - Zahnreinigung | 90 %, bis 135 Euro | 100 %, bis 200 Euro | 100 %, bis 150 Euro | 100 %, bis 200 Euro | 90 %, bis 108 Euro |
Beitrag für einen 6-jährigen Antragssteller. Beitrag | 9,90 Euro | 13,30 Euro | 14,08 Euro | 16,90 Euro | 19,79 Euro |