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Heil- und Kostenplan: Inhalt und Bedeutung für Sie

Der Heil- und Kostenplan im Überblick

Mit dem Heil- und Kostenplan schafft der Zahnarzt die Grundlage für die Versorgung mit Zahnersatz. Bei GKV-Versicherten wird im Heil- und Kostenplan der aktuelle Zahnstatus festgestellt, dazu die mögliche Regelversorgung für den Befund und dann eine möglicherweise von der Regelversorgung abweichende Therapieplanung für eine privatärztliche Versorgung. Den ausgefüllten und vom Zahnarzt unterschriebenen Heil- und Kostenplan erhalten Sie zur Weiterleitung an Ihre gesetzliche Krankenkasse ‒ ggf. zusammen mit einer Kopie des Bonusheftes. Die Kasse setzt dann den Zuschuss fest, und die Behandlung kann beginnen. Wir zeigen Ihnen, welchen Inhalt und welche Bedeutung die einzelnen Abschnitte des Heil- und Kostenplans haben.

Heil- und Kostenplan: Kopfzeile

Im Abschnitt 1 ‒ im Kopf des Heil- und Kostenplans ‒ werden Ihre persönlichen Daten erfasst. Daneben bestätigen Sie Ihre Versicherteneigenschaft in der Kasse und erklären zudem, dass Sie über die Regelversorgung und eine mögliche Alternativ-Versorgung aufgeklärt worden sind. In diesem Bereich erklären Sie auch, dass man Sie darüber aufgeklärt hat, dass der Zahnersatz aus einem anderen Land außerhalb Deutschlands kommen kann.

Heil- und Kostenplan: Abschnitt I

In Feld I des Heil- und Kostenplans wird eine Befundung des Gebisses vorgenommen, zu finden in der Zeile mit dem Buchstaben B. Die Zeile R dient dabei der Darstellung der Regelversorgung, eine abweichende Therapieplanung findet sich in der Zeile TP. Die verwendeten Kürzel des Zahnarztes werden ebenfalls in dem Heil- und Kostenplan erläutert. Außerdem wird in diesem Bereich aufgelistet, aus welchem Grund die Versorgung stattfindet, etwa wegen eines Unfalls oder einer unbrauchbar gewordenen Prothese.

Heil- und Kostenplan: Abschnitte II und IV

Im Bereich II werden die Befundungen vom Zahnarzt eingetragen, aus denen sich der fällige Festzuschuss ergibt. Jeder Befund-Nummer ist ein fest definierter Zuschuss zugeordnet, der sich erhöht, wenn Sie durch Ihr Bonusheft die Kontrolluntersuchungen nachweisen können. In dem danebenliegenden Feld IV (Zuschussfestsetzung) wird festgelegt, wie hoch Ihr Zuschuss sein wird. Damit ist die Therapie freigegeben, und der Zahnarzt kann damit beginnen, den Zahnersatz innerhalb der nächsten sechs Monate einzugliedern. Bei Härtefällen können die tatsächlichen Kosten ganz übernommen werden.

Heil- und Kostenplan: Abschnitt III

Im Abschnitt III bekommen Sie einen Überblick über die voraussichtlichen tatsächlichen Behandlungskosten ‒ zusammengesetzt aus den Kosten für das zahnärztliche Honorar sowie den Material- und Laborkosten. Je nach Art der Versorgung ‒ Regelversorgung oder privatärztliche Versorgung ‒ werden dafür unterschiedliche Gebührenordnungen zugrunde gelegt. Bei einer geplanten privatärztlichen Versorgung werden die Kosten dafür in Teil 2 des Heil- und Kostenplans ausführlich zusammengestellt und aufgelistet, damit sie der Zahnzusatzversicherung vorgelegt werden können. Die Kosten hier sind natürlich nur eine Schätzung ‒ die tatsächlichen Kosten werden dann am Ende abgerechnet.

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Heil- und Kostenplan: Abschnitt V

Die endgültige Abrechnung erfolgt im Abschnitt V ‒ hier trägt der Zahnarzt die tatsächlich entstandenen Kosten ein. Dazu zählen: das Honorar nach BEMA (Regelversorgung) sowie für Provisorien (Zeile 2), außerdem die Honorare nach GOZ (privatärztliche Versorgung). Dazu kommen die Sachkosten in den Zeilen 4 bis 6. Der Zahnarzt zieht dann in dieser Übersicht den bewilligten Festzuschuss ab und berechnet so Ihren „Versichertenanteil“ in Zeile 9.

Heil- und Kostenplan: Gutachter

Lässt Ihre Kasse den Heil- und Kostenplan von einem Gutachter bewerten, trägt der sein Votum im Bereich „Gutachterlich befürwortet“ ein.

Heil- und Kostenplan: Eingliederung

Am Fuße des Heil- und Kostenplans trägt der Zahnarzt das Datum ein, an dem der Zahnersatz eingegliedert wurde. Damit werden die Festzuschüsse mit dem Zahnarzt abgerechnet und Ihr zu zahlender Anteil berechnet.

Anlage zum Heil- und Kostenplan

Die sogenannte Anlage zum Heil- und Kostenplan soll Ihnen helfen, vor Behandlungsbeginn einen Überblick über alle Kosten zu bekommen, die für die Zahnbehandlung fällig werden. Aufgeschlüsselt werden die Kosten

  • für privatärztliche Behandlung,
  • für die Regelversorgung,
  • für Material- und Laborkosten,

und es wird der Festzuschuss abgezogen, sodass Ihr voraussichtlicher Eigenanteil ausgeworfen wird. Das  Formular wird dann von Ihnen unterschrieben, womit Sie sich mit mit der Planung und Kostenübernahme einverstanden erklären. Wichtig für Sie zu wissen: Die Kosten sind nur eine Schätzung, und Sie können sich bei Komplikationen oder größerem Aufwand erhöhen.

Heil-und Kostenplan bei der privaten Zahnzusatzversicherung

Der Heil- und Kostenplan ist ein Instrument der gesetzlichen Kassen, um eine sachgerechte und günstige Versorgung sicherzustellen. Dennoch hat der Heil- und Kostenplan auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung eine Bedeutung. Zum einen verlangen viele Zahnzusatzversicherungen vor Behandlungsbeginn die Vorlage des Heil- und Kostenplans ‒ aber auch, wenn das nicht gefordert ist, kann es sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Zahnzusatzversicherung vorzulegen: Sie bekommen dann zeitnah eine verlässliche Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe die Zahnzusatzversicherung auf Basis des Heil- und Kostenplans Zuschüsse leisten wird.

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