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Heil- und Kostenplan: Inhalt und Bedeutung für Sie

Der Heil- und Kostenplan im Überblick

Mit dem Heil- und Kostenplan schafft der Zahnarzt die Grundlage für die Versorgung mit Zahnersatz. Bei GKV-Versicherten wird im Heil- und Kostenplan der aktuelle Zahnstatus festgestellt, dazu die mögliche Regelversorgung für den Befund und dann eine möglicherweise von der Regelversorgung abweichende Therapieplanung für eine privatärztliche Versorgung. Den ausgefüllten und vom Zahnarzt unterschriebenen Heil- und Kostenplan erhalten Sie zur Weiterleitung an Ihre gesetzliche Krankenkasse ‒ ggf. zusammen mit einer Kopie des Bonusheftes. Die Kasse setzt dann den Zuschuss fest, und die Behandlung kann beginnen. Wir zeigen Ihnen, welchen Inhalt und welche Bedeutung die einzelnen Abschnitte des Heil- und Kostenplans haben.

Heil- und Kostenplan: Kopfzeile

Im Abschnitt 1 ‒ im Kopf des Heil- und Kostenplans ‒ werden Ihre persönlichen Daten erfasst. Daneben bestätigen Sie Ihre Versicherteneigenschaft in der Kasse und erklären zudem, dass Sie über die Regelversorgung und eine mögliche Alternativ-Versorgung aufgeklärt worden sind. In diesem Bereich erklären Sie auch, dass man Sie darüber aufgeklärt hat, dass der Zahnersatz aus einem anderen Land außerhalb Deutschlands kommen kann.

Heil- und Kostenplan: Abschnitt I

In Feld I des Heil- und Kostenplans wird eine Befundung des Gebisses vorgenommen, zu finden in der Zeile mit dem Buchstaben B. Die Zeile R dient dabei der Darstellung der Regelversorgung, eine abweichende Therapieplanung findet sich in der Zeile TP. Die verwendeten Kürzel des Zahnarztes werden ebenfalls in dem Heil- und Kostenplan erläutert. Außerdem wird in diesem Bereich aufgelistet, aus welchem Grund die Versorgung stattfindet, etwa wegen eines Unfalls oder einer unbrauchbar gewordenen Prothese.

Heil- und Kostenplan: Abschnitte II und IV

Im Bereich II werden die Befundungen vom Zahnarzt eingetragen, aus denen sich der fällige Festzuschuss ergibt. Jeder Befund-Nummer ist ein fest definierter Zuschuss zugeordnet, der sich erhöht, wenn Sie durch Ihr Bonusheft die Kontrolluntersuchungen nachweisen können. In dem danebenliegenden Feld IV (Zuschussfestsetzung) wird festgelegt, wie hoch Ihr Zuschuss sein wird. Damit ist die Therapie freigegeben, und der Zahnarzt kann damit beginnen, den Zahnersatz innerhalb der nächsten sechs Monate einzugliedern. Bei Härtefällen können die tatsächlichen Kosten ganz übernommen werden.

Heil- und Kostenplan: Abschnitt III

Im Abschnitt III bekommen Sie einen Überblick über die voraussichtlichen tatsächlichen Behandlungskosten ‒ zusammengesetzt aus den Kosten für das zahnärztliche Honorar sowie den Material- und Laborkosten. Je nach Art der Versorgung ‒ Regelversorgung oder privatärztliche Versorgung ‒ werden dafür unterschiedliche Gebührenordnungen zugrunde gelegt. Bei einer geplanten privatärztlichen Versorgung werden die Kosten dafür in Teil 2 des Heil- und Kostenplans ausführlich zusammengestellt und aufgelistet, damit sie der Zahnzusatzversicherung vorgelegt werden können. Die Kosten hier sind natürlich nur eine Schätzung ‒ die tatsächlichen Kosten werden dann am Ende abgerechnet.

Heil- und Kostenplan: Die optimale Zahnzusatzversicherung finden

Heil- und Kostenplan: Abschnitt V

Die endgültige Abrechnung erfolgt im Abschnitt V ‒ hier trägt der Zahnarzt die tatsächlich entstandenen Kosten ein. Dazu zählen: das Honorar nach BEMA (Regelversorgung) sowie für Provisorien (Zeile 2), außerdem die Honorare nach GOZ (privatärztliche Versorgung). Dazu kommen die Sachkosten in den Zeilen 4 bis 6. Der Zahnarzt zieht dann in dieser Übersicht den bewilligten Festzuschuss ab und berechnet so Ihren „Versichertenanteil“ in Zeile 9.

Heil- und Kostenplan: Gutachter

Lässt Ihre Kasse den Heil- und Kostenplan von einem Gutachter bewerten, trägt der sein Votum im Bereich „Gutachterlich befürwortet“ ein.

Heil- und Kostenplan: Eingliederung

Am Fuße des Heil- und Kostenplans trägt der Zahnarzt das Datum ein, an dem der Zahnersatz eingegliedert wurde. Damit werden die Festzuschüsse mit dem Zahnarzt abgerechnet und Ihr zu zahlender Anteil berechnet.

Anlage zum Heil- und Kostenplan

Die sogenannte Anlage zum Heil- und Kostenplan soll Ihnen helfen, vor Behandlungsbeginn einen Überblick über alle Kosten zu bekommen, die für die Zahnbehandlung fällig werden. Aufgeschlüsselt werden die Kosten

  • für privatärztliche Behandlung,
  • für die Regelversorgung,
  • für Material- und Laborkosten,

und es wird der Festzuschuss abgezogen, sodass Ihr voraussichtlicher Eigenanteil ausgeworfen wird. Das  Formular wird dann von Ihnen unterschrieben, womit Sie sich mit mit der Planung und Kostenübernahme einverstanden erklären. Wichtig für Sie zu wissen: Die Kosten sind nur eine Schätzung, und Sie können sich bei Komplikationen oder größerem Aufwand erhöhen.

Heil-und Kostenplan bei der privaten Zahnzusatzversicherung

Der Heil- und Kostenplan ist ein Instrument der gesetzlichen Kassen, um eine sachgerechte und günstige Versorgung sicherzustellen. Dennoch hat der Heil- und Kostenplan auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung eine Bedeutung. Zum einen verlangen viele Zahnzusatzversicherungen vor Behandlungsbeginn die Vorlage des Heil- und Kostenplans ‒ aber auch, wenn das nicht gefordert ist, kann es sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Zahnzusatzversicherung vorzulegen: Sie bekommen dann zeitnah eine verlässliche Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe die Zahnzusatzversicherung auf Basis des Heil- und Kostenplans Zuschüsse leisten wird.

Heil- und Kostenplan

Das erwarten die Zahnzusatzversicherungen

Tarif Heil- und Kostenplan nicht erforderlich
Allianz Private Krankenversicherung
MeinZahnschutz 100 ja
MeinZahnschutz 100 AR ja
MeinZahnschutz 90 ja
MeinZahnschutz 90 AR ja
MeinZahnschutz 75 ja
MeinZahnschutz 75 AR ja
DentalBest (Alt-Tarif) ja
DentalPlus (Alt-Tarif) ja
ZahnBest + ZahnFit (Alt-Tarif) ja
ZahnPlus + ZahnFit (Alt-Tarif) ja
ZahnBest (Alt-Tarif) ja
ZahnPlus (Alt-Tarif) ja
ZahnFit (Alt-Tarif) nein
Alte Oldenburger
ZB 90 und ZE 80 ja
ZE 80 ja
ZB 90 nein
ARAG
Dent 100 ja
Dent 90 Plus ja
Dent 90 ja
Dent 70 ja
AXA
Dent Premium U ja
Dent Komfort U ja
Barmenia
MehrZahn 100 ja
MehrZahn 90 ja
MehrZahn 80 ja
ZahnVorsorge nein
MehrZahn 100 mit ZahnVorsorge Bonus ja
MehrZahn 90 mit ZahnVorsorge Bonus ja
MehrZahn 80 mit ZahnVorsorge Bonus ja
ZGu plus (Alttarif) nein
Prophy (Alttarif) nein
AZ plus (Alttarif) nein
Concordia
Zahn Plus ja
ZT+ZB ja
ZE+ZB ja
ZT ja
ZE ja
Continentale
CEZE ja
CEZP-U ja
CEZK-U ja
DA Direkt
Premium Plus ja
Premium ja
Komfort ja
DFV Deutsche Familienversicherung
Zahnschutz Exklusiv 100 ja
Zahnschutz Premium 90 ja
Zahnschutz Komfort 70 ja
Zahnschutz Basis 50 ja
Die Bayerische
Zahn Prestige Plus ja
Zahn Prestige Plus mit ZahnSofort ja
Zahn Prestige ja
Zahn Komfort ja
Zahn Smart ja
DKV
KDTP 100 und KDBE ja
KDT 85 + KDBE ja
KDTK85 + KDBP ja
KDT 70 + KDBS ja
Gothaer
MediZ Duo 100 ja
MediZ Duo 90 ja
MediZ Duo 80 ja
MediZ Premium+Prophy ja
MediZ Premium ja
MediZ Plus+Prophy ja
Hallesche
Giga Dent ja
Mega Dent ja
Smart Dent nein
BISS 80 nein
dentZE 100 + dentZB 100 ja
dentZE 90 + dentZB 100 ja
dent ZE100 + dentPRO80 ja
dent ZE 90 + dentPRO 80 ja
dent ZE 100 ja
dent ZE 90 ja
Hanse Merkur
EZL nein
EZK nein
EZ+EZT+EZP nein
INTER
Z 90 Plus ja
Z90 ZPro ja
Z80 ZPro ja
Z70 ZPro ja
Z90 ja
Z80 ja
Z70 ja
Janitos
Ja Dental 100 ja
Ja Dental 90 ja
JA Dental 75 ja
Münchener Verein
ZahnGesund 100 ja
ZahnGesund 85+ ja
ZahnGesund75+ ja
571+572+573+574 ja
570+572+573+574 ja
Nürnberger
Z 100 ja
Z 90 ja
R+V
Premium (Z1U+ZV) ja
Comfort (Z2U+ZV) ja
Classic (Z3U+ZV) nein
Premium (Z1U) ja
Comfort (Z2U) ja
Classic (Z3U) nein
SDK
Zahn 100 (ZP 1) ja
Zahn 90 (ZP 9) ja
Zahn 70 (ZP 7) ja
Signal Iduna
Zahn Top ja
Zahn Top Pur ja
Zahn Plus ja
Zahn Plus Pur ja
Stuttgarter
ZahnPremium Z14 ja
ZahnKomfort Z13 ja
UKV
Zahn Privat Premium ja
Zahn Privat Optimal ja
ZahnPrivat Kompakt ja
uniVersa
uni-dent | Privat ja
uni-dent | Komfort nein
Württembergische
Zahnschutz Premium ja
ZE 90 + ZBE ja
ZE 70 + ZBE ja
ZE 50 + ZBE ja
ZE90 ja
ZE70 ja
ZE50 ja
Für weitere Informationen rufen Sie bitte den jeweiligen Tarif auf.

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