Vollnarkose beim Zahnarzt
Die Vollnarkose
Unter einer Vollnarkose versteht man einen schlafähnlichen Zustand, bei dem Muskelkraft, Atemantrieb, Schutzreflexe wie Schlucken oder Husten und die Schmerzempfindung abgeschaltet sind. Eine Vollnarkose wird durch Narkosemedikamente – zusammengesetzt aus Schmerzmitteln, Schlafmitteln und muskelentspannenden Mitteln – herbeigeführt. Diese werden meist per Tropf in den Blutkreislauf eingeführt.
Die Vorteile
Die Vorteile einer Vollnarkose beim Zahnarzt sind, dass der Patient keine Zahnschmerzen empfindet und nichts vom Geschehen der Behandlung mitbekommt. Dem Zahnarzt werden außerdem ideale Arbeitsbedingungen geboten, da eher unangenehme Hilfsmittel – zum Beispiel ein Mundsperrer – ohne Probleme eingesetzt werden können. So kann der Eingriff schneller erfolgen.
Tipps der Redaktion
Wann kommt die Vollnarkose zum Einsatz?
Die Vollnarkose kommt vor allem bei Patienten mit Angst vor dem Zahnarzt, bei Menschen mit geistiger Behinderung oder einem ausgeprägten Würgereiz und bei Kindern zum Einsatz. Außerdem wird sie eingesetzt, wenn ein umfangreicherer Eingriff durchzuführen ist, beispielsweise das Entfernen der Weisheitszähne.
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Die drei Phasen der Narkose
Die Vollnarkose lässt sich in drei Phasen einteilen, und zwar in die Einschlafphase, in der der Patient die Medikamente bekommt und „einschläft“, in die Erhaltungsphase, in welcher der Patient für die künstliche Beatmung einen Beatmungsschlauch in die Luftröhre geschoben bekommt und in der der Gesundheitszustand des Patienten überwacht wird, und in die Aufwachphase. In dieser Phase wacht der Patient auf und muss zur Vorsorge noch ein- bis zwei Stunden in der Praxis bleiben.
Die Risiken
Die Risiken einer Vollnarkose sind heutzutage sehr gering, dieses Verfahren ist sehr sicher. Vor der Narkose werden Herz und Lunge des Patienten untersucht, außerdem geht der Arzt auf Lebensgewohnheiten ein, um die Narkose individuell abzustimmen.
Die Kosten
Bei einer Vollnarkose beim Zahnarzt muss neben dem behandelnden Zahnarzt auch ein Anästhesist anwesend sein. Die Kosten dafür hängen von der Dauer der Vollnarkose ab und schwanken im Einzelfall erheblich: Sie müssen aber damit rechnen, dass eine Stunde Behandlung unter Vollnarkose etwa zwischen 150 und 300 Euro kostet, jede weitere Stunde wird mit 50 bis 70 Euro zu Buche schlagen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur in seltenen Fällen die Kosten, etwa bei nachweisbaren Allergien gegen Lokalanästhetika, Kindern unter zwölf Jahren, wenn eine örtliche Betäubung nicht möglich ist, Angstpatienten, die darüber ein psychiatrisches Attest vorlegen können und umfangreichen zahnchirurgischen Eingriffen, die aufgrund ihres Umfangs nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist es in der Regel ganz unabhängig vom Grund möglich, diese Kosten auch voll erstattet zu bekommen.