Die Galvanokrone
Langlebige, verträgliche Variante
Eine Galvanokrone ist eine aus reinem Feingold und Keramik angefertigte, langlebige, passgenaue Krone und kann ästhetisch sehr gut mit Keramik verblendet werden. Die Krone besteht aus Keramik und hat ein stabilisierendes Grundgerüst aus Gold. Sie wird mit der Galvano-Technik hergestellt und meist für Front- oder Seitenzähne verwendet.
Das Verfahren beim Aufsetzen einer Galvanokrone
Wird eine Galvanokrone benötigt, so wird erst ein Abdruck erstellt. Anschließend wird eine dünne Goldfolie auf den Gipsstumpf gelegt, die sich perfekt genau an die Form des Zahnes anschmiegt. Darauf wird dann die goldene Keramikkappe gesetzt. Diese wird vorher durch ein aufwendiges Schicht- und Brennverfahren verblendet. Das mit Keramik verblendete Feingold weist dann eine Farbe auf, die der natürlichen Zahnfarbe sehr ähnelt.
Die Galvano-Teleskopkrone
Die Galvanokrone ist eine Sonderform der Teleskopkrone. Sie ist wegen ihrer aufwendigen Konstruktion und ihres Materials nicht sehr kostengünstig, jedoch qualitativ hochwertig. In die Zahnprothese wird eine hauchdünne Galvanokrone geklebt, durch die die Teleskopkrone eine gute Haftung erhält und somit auch eine große Langlebigkeit.
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Vor- und Nachteile der Galvanokrone
Die Galvanokrone ist sehr bioverträglich. Das heißt, dass sie bei einem stark beschädigten Zahn ein hochwertiger Zahnersatz ist, der eine gute Gewebeverträglichkeit hat. Die Galvanotechnik bietet der biologischen Zahnmedizin viele Möglichkeiten, damit Kronen, Inlays und kleine Zahnbrücken gut verträglich sind und eine hohe technische und ästhetische Qualität haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Galvanokrone sehr passgenau ist, da sich das Gold perfekt in jede Ecke des Zahnes schmiegt. So muss wenig von der natürlichen Zahnsubstanz abgetragen werden. Galvanokronen werden nur noch selten angewendet, da sie sehr teuer und aufwendig in der Herstellung sind, und deshalb wurden sie durch Metall-Keramik-Kronen und Vollkeramikkronen ersetzt.
Kosten
Galvanokronen gehören zu den teuersten Kronen. Die gesetzlichen Kassen tragen von den Kosten nur den Anteil, der im Rahmen der Basisversorgung als Festzuschuss gezahlt wird. Die Restkosten tragen Sie selbst, oder Sie können sie mit einer Zahnzusatzversicherung bis zur vollen Höhe abdecken.