Sie befinden sich hier:

Dysgnathie

Was ist Dysgnathie?

Unter Dysgnathie versteht man eine Fehlstellung eines Kiefers oder beider Kiefer, sodass es zu einem falschen Biss kommt. Ober- und Unterkiefer entwickeln sich also unterschiedlich und passen folglich nicht mehr zusammen.

Formen der Dysgnathie

Bei einem Rückstand des Unterkiefers (Unterbiss) spricht man von einer Retrogenie, eine Progenie liegt vor, wenn der Unterkiefer zu weit vorne liegt (Überbiss).

Ursachen der Dysgnathie

Dysgnathie liegt vor, wenn Ober- oder Unterkiefer einen Wachstumsrückstand oder einen Wachstumsvorsprung aufweisen. Hervorgerufen werden kann dieses unterschiedlich starke Wachstum genetisch, durch Fehlfunktionen von Zunge, Lippen oder Kaumuskulatur und/oder durch eine unphysiologische Kieferhaltung (zum Beispiel durch permanente Mundatmung).

Die beste Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen finden

Mögliche Folgen einer Dysgnathie

Stimmt der Biss aufgrund einer Dysgnathie nicht mehr, kann es zu einer falschen Positionierung der Kiefergelenke und sogar zu einer komplett gestörten Körperhaltung kommen. Kiefergelenkschmerzen, Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen sind die weiteren Folgen.

Therapien

Bei Kindern, deren Kiefer sich noch im Wachstum befindet, kann einer Dysgnathie durch eine kieferorthopädische Therapie mit festen oder herausnehmbaren Klammern entgegengewirkt werden. Bei Erwachsenen ist das Knochenwachstum abgeschlossen, deshalb hilft bei Ihnen nur eine kieferchirurgische Operation (Umstellungsosteotomie der Kiefer). Nur bei leichten Abweichungen kann man den Biss auch durch moderne innovative Techniken ohne OP lösen.

Kosten

Die gesetzlichen Kassen tragen die Kosten für Fehlstellungen, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5 eingruppiert werden – ist das der Fall, werden die therapeutischen Maßnahmen zur Beseitigung der Dysgnathie getragen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie sicherstellen, dass die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen immer abgedeckt sind – gleich welche Indikationsgruppe festgestellt wurde.

Mehr Informationen zu kieferorthopädischen Diagnosen