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Zahnzusatzversicherung: Schutz rechtzeitig sichern

Zu lange warten ist niemals gut

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geschieht aus anderen Motiven als der einer Wohngebäudeversicherung oder einer Kfz-Haftpflicht, die gesetzlich vorgeschrieben ist: Es geht beim Zahnschutz nicht darum, einen Schadensfall abzusichern, der Ihre Patienten sicher ruinieren wird. Es geht darum, rechtzeitig Vorsorge zu treffen für Kosten, die mit hoher Sicherheit entstehen.

Wenn eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abgeschlossen wird, hat das zahlreiche Vorteile:

  • Die Beiträge sind günstig – bei Tarifen mit Rückstellungen ein ganzes Leben lang.
  • Es drohen keine Zuschläge für fehlende Zähne oder alten Zahnersatz.
  • Es gibt keine Ausschlüsse für Vorerkrankungen.
  • Wartezeiten und Zahnstaffeln sind abgelaufen, wenn es zu einer Behandlung kommt.

Ein frühzeitig abgeschlossener Schutz steht Ihren Patienten zu 100 Prozent zur Verfügung, wenn er benötigt wird.

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ICH brauche doch noch keine Zahnzusatzversicherung ...

Das sagen wahrscheinlich viele Patienten bei Ihnen – zumindest so lange, bis eine teure Maßnahme aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Finanzielle Überlegungen sollten für Ihre Patienten keine Rolle spielen, wenn es um die Wunsch-Versorgung geht. Möglich macht das eine Zahnzusatzversicherung, die rechtzeitig abgeschlossen wird. Und es sprechen viele Gründe dafür, rechtzeitig aktiv zu werden:

  • Beiträge finanzieren sich selbst – zum Beispiel durch aufwendige Prophylaxe-Maßnahmen.
  • Zahnzusatzversicherungen rechnen sich, weil sie auch die Kosten für moderne Behandlungen tragen, die die Kasse nur zum Teil oder gar nicht übernimmt.
  • Wunsch-Versorgung – ohne Mehrkosten möglich bei 100 Prozent Kostenübernahme der Zusatzversicherung.
  • Der Fokus kann auf zahnmedizinische Aspekte gerichtet werden – und bleibt nicht bei der finanziellen Machbarkeit „hängen“.

Und wenn es doch zu spät ist ...

Die Zahnzusatzversicherungen dürfen Patientenakten einsehen, wenn schnell nach Vertragsabschluss Maßnahmen begonnen werden. Und dieses Recht nehmen Sie auch in Anspruch. Bei den meisten Tarifen der Zahnzusatzversicherung sind angeratene Behandlungen, geplante Maßnahmen oder bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr mitversicherbar – Ausnahmen bestätigen die Regel, sprechen Sie uns an!