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Kompakte Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Behandler

Wir haben Ihnen ein Versprechen gegeben: Wir möchten, dass Sie pro Patient nur ein paar Minuten aufwenden müssen, um den Versicherungsschutz „anzuschieben“.

Sie behandeln, wir beraten!

Sollte es in Ihrem Praxisteam und beim Patientengespräch dennoch offene Fragen geben, sprechen Sie uns jederzeit an! Hier die wichtigsten Punkte und Fragen – auch von Kolleginnen und Kollegen – auf einen Blick.

Offene Behandlungen sind in der Regel nicht mitversichert

Alle bei Vertragsabschluss angeratenen, geplanten und offenen Behandlungen sind in aller Regel nicht mitversichert – seltene Ausnahmen bestätigen die Regel. Gibt es entsprechende Eintragungen in der Patientenakte, muss Ihr Patient das bei der Antragstellung angeben. Tut er es nicht und der Versicherer findet die Falschangaben heraus, wird der Vertrag in aller Regel sofort aufgelöst.

Das muss nicht sein. Wir kümmern uns ja gerade darum, dass Ihr Patient einen passenden Schutz bekommt – auch mit Vorerkrankungen.

Fehlende Zähne sind kein Hinderungsgrund für eine Zahnzusatzversicherung!

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können fehlende Zähne mitversichert werden. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Patient die fehlenden Zähne ausreichend mitversichert bekommt. Wir haben alle Tarife auch in puncto „Mitversicherung fehlender Zähne“ ausgewertet und können entsprechend zielgerichtet beraten.

Wartezeiten beachten

Ungefähr die Hälfte der relevanten Tarife am Markt sehen Wartezeiten vor. Besteht die Befürchtung, dass kurzfristig etwas passieren könnte, sind Tarife mit Verzicht auf Wartezeiten als Sofortschutz vermittelbar! Auch hier gilt: Wir haben die Wartezeiten aller Tarife erfasst und ausgewertet und lassen das in unsere Beratung einfließen.

Leistungsbegrenzungen

Zahnzusatzversicherungen sehen immer in den ersten Jahren eine Zahnstaffel vor – damit werden die Leistungen begrenzt, in aller Regel auf 1.000 bis 10.000 Euro in den ersten vier bis fünf Jahren. Bei gewünschten Maßnahmen können wir eine entsprechend hohe Versorgung problemlos sicherstellen. Wir haben für jeden einzelnen Tarif ausgewertet, wie die Leistungsgrenzen auch im Hinblick auf fehlende Zähne ausgestaltet sind – in der Beratung können wir so passenden Schutz anbieten, der zu den Behandlungswünschen passt.

In jeder einzelnen Tarifbeschreibung, aber auch in den Detailangaben unseres Online-Rechners finden Interessierte die Leistungsbegrenzungen auf einen Blick. So sehen sie direkt, wie hoch die Leistungen aus dem Wunsch-Tarif in den ersten Vertragsjahren tatsächlich sind.

Was macht eigentlich eine gute Zahnzusatzversicherung aus?

Eine gute Zahnzusatzversicherung bietet eine Kostenübernahme für viele Behandlungsansätze und Therapien. Erwartet werden können Leistungen etwa für …

  • Implantate inkl. Knochenaufbau,
  • Knochenaufbauimplantate,
  • Inlays,
  • Kronen, Brücken und Prothesen,
  • Keramikverblendungen,
  • Kunststofffüllungen,
  • Parodontalbehandlungen mit und ohne Vorleistung GKV,
  • Wurzelbehandlungen mit und ohne Vorleistung GKV,
  • professionelle Zahnreinigungen.

Außerdem sollten moderne Therapien bezahlt werden – etwa die Kostenübernahme für …

  • CEREC,
  • Laserbehandlungen,
  • Vollnarkose bei Behandlungen,
  • Akupunktur zur Schmerzlinderung,
  • Hypnose zur Schmerzlinderung,
  • Behandlungen mit OP-Mikroskop,
  • digitale Volumentomographie,
  • VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren),
  • Knirscher- und Aufbissschienen.

Entscheidend ist natürlich die Höhe der Erstattung bei Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen. Wir ermitteln für jeden Tarif und jeden Leistungsbereich deshalb den optidentax. Damit können Ihre Patienten auf einen Blick sehen, wie hoch die Erstattungssätze der einzelnen Tarife sind. Wichtig ist natürlich auch ein faires Bedingungswerk, das nicht im Kleingedruckten Leistungen einschränkt und zu stark reglementiert. Wir haben jeden Tarif daraufhin untersucht und mit einer Note bewertet. Wir empfehlen nur Top-Tarife mit einer Einser-Note.

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Woran erkennt man schwächere Tarife?

Kaum ein Tarif ist in allen Bereichen wirklich schwach. Aber Indizien für einen weniger empfehlenswerten Tarif sind unter anderen:

  • Keine Leistung für Prophylaxe – insbesondere für die professionelle Zahnreinigung
  • Geringe Sätze unter 50 Prozent für Zahnersatz
  • Erstattung für eine begrenzte Anzahl von Implantaten
  • Höchsterstattungen für einzelne Leistungsbereiche – vor allem für Implantate
  • Rechnungsbegrenzung bei Implantaten oder Inlays
  • Geringe Erstattungssummen in den ersten Vertragsjahren – sog. Zahnstaffel
  • Zahnstaffel mit Begrenzung auf einzelne Bereiche oder Splittung für einzelne Bereiche
  • Leistungen nur zur Verdoppelung des Kassenzuschusses bei Zahnersatz

Warum gibt es bei der Zahnzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung?

Bis auf einige Ausnahmen sehen die meisten Tarife der Zahnzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung vor. Dabei geht es vor allem um …

  • fehlende Zähne,
  • Parodontosebehandlungen,
  • veralteten Zahnersatz,
  • geplante Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen.

Der Hintergrund ist klar: Der Versicherer will natürlich die Anträge aussieben, bei denen die Leistung quasi schon vor der Tür steht. Verständlich – aus Sicht des Versicherers, der sich auf den Standpunkt stellt, dass ein brennendes Haus eben nicht mehr versicherbar ist. Allerdings gibt es in der Praxis durchaus Lücken in der starren und strengen Gesundheitsprüfung – und es gibt tatsächlich Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Die für Ihren Patienten zu finden, das ist unsere Aufgabe, und deshalb bitten wir Sie um Mitarbeit, indem Sie uns – mit Einverständnis Ihres Patienten – den Zahnstatus übermitteln. Wir werten den aus und können so mit unserer Markterfahrung und Beratungskompetenz den passenden Schutz vermitteln. Und dann verliert die Gesundheitsprüfung schnell an Schrecken.

Die Anfrage vom Versicherer in der Praxis

Wird Ihr Patient unser Kunde, kann es sein, dass die Versicherung sich im Leistungsfall an Ihre Praxis wendet und Informationen zur Patientenakte wünscht. Das wird in aller Regel der Fall sein, wenn …

  • direkt nach Vertragsabschluss Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen erstattet werden sollen,
  • einzelne Behandlungen mehr als 1.000 Euro kosten sollen.

Die Zahnzusatzversicherung gleicht dann den Behandlungs- und Zahnstatus bei Vertragsabschluss mit den Angaben im Antrag ab. Haben wir den Zahnstatus von Ihrer Praxis übermittelt bekommen, wird der Versicherer nichts finden, was er nicht ohnehin schon weiß. Oft erfolgt die Anforderung aber auch aus Routineabläufen – dann stehen ohnehin keine Nachfragen ins Haus.