Die Barmenia Zahnzusatzversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, Zahnarztrechnungen einzureichen. Sie können die Rechnungen per App hochladen und direkt ins System der Barmenia laden oder Sie füllen den Leistungsantrag aus und übersenden die Rechnungen per Post, Fax oder als Scan. Die Barmenia weist auf folgende Punkte hin:
Heil- und Kostenpläne bei Zahnersatz und Inlays
Heil- und Kostenpläne bei versichertem Zahnersatz und Inlays reichen Sie bitte nach Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kopie ein, wenn die voraussichtlichen Kosten 1.000 EUR überschreiten werden. Sie erhalten dann nach ergänzender Prüfung von der Barmenia eine schriftliche Nachricht.
Vorleistung der GKV
Bei einigen Leistungen (Aufwendungen für Zahnersatz und Inlays) erstattet die Barmenia, nach Vorleistung der GKV, mögliche Restkosten. Dabei sollte Ihre GKV folgendes beachten: Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bei Ihrer GKV einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, benötigen wir belegbezogen die Höhe des einbehaltenen Selbstbehaltes, da der Selbstbehalt ebenfalls als Vorleistung gilt.