Der Münchener Verein fasst die Vorgaben für das Einreichen einer Rechnung zur Zahnzusatzversicherung so zusammen:
- Kostenbelege sind im Original per Post oder mit der RechnungsApp einzureichen.
- Die Rechnungen müssen nicht gesammelt werden. Es kann grundsätzlich jeder Beleg direkt eingereicht werden.
- Ist das Original verloren gegangen leisten wir in Ausnahmefällen auf eine Kopie, wenn Sie (unter-)schriftlich auf dem Dokument vermerken, dass der Originalbeleg verlorengegangen ist und Sie ihn bei keinem anderen Kostenträger eingereicht haben.
- Für die einzelnen Fachgebiete (ambulant, stationär, zahnärztlich usw.) gibt es jeweils Spezialistenteams. Es kann daher zu einer Aufteilung und (auch zeitlich) getrennten Abrechnung der eingereichten Belege kommen.
- Als Serviceversicherer ist es unser Ziel, die Belege im Jahresdurchschnitt innerhalb von 10 Arbeitstagen zu vergüten. Wenn Sie unseren vorgefertigten Erstattungsantrag verwenden, trägt das zu einer schnellen Bearbeitung bei.
- Bei mehreren Kostenträgern ist darauf zu achten, dass deren Leistung auf der Rechnung oder einem separaten Schreiben vermerkt und bestätigt ist.
- Unsere Leistung erfolgt nicht direkt an den Rechnungssteller, sondern auf das Kundenkonto. Die Rechnungen sind daher von Ihnen direkt an den Leistungserbringer zu bezahlen. Sie können jedoch den Beleg sofort beim MV einreichen, die Erstattung abwarten und dann an den Rechnungssteller weiter überweisen. Auf diese Weise müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.