Die Allianz Private Krankenversicherung gibt folgende Tipps für das Einreichen einer Zahnarztrechnung zur Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung:
- Die Zahnarztrechnung soll im Original bzw. per App als Foto eingereicht werden.
- Bei einfachen Behandlungen, wie einer professionellen Zahnreinigung, reicht es, wenn die Zahnarztrechnung nach erfolgter Behandlung eingereicht wird. Bei komplexeren Leistungsfällen, etwa bei Implantaten, erstellt Ihr Zahnarzt vorab einen Heil- und Kostenplan. Diesen sollte die Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn zur Prüfung zugesendet bekommen.
- Vorab ist es wichtig, die Konditionen der Zahnzusatzversicherung zu überprüfen, um nicht z. B. wegen einer Wartezeit den Erstattungsanspruch zu riskieren.