Fehlende Zähne können je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden. Nicht als fehlende Zähne gelten:  
			    
				- Weisheitszähne 
- Milchzähne
- geschlossene Zahnlücken (z.B. durch Überkronung), die nicht mehr versorgt werden müssen. 
- bereits versorgte Zähne
				Verzichten Sie auf die Mitversicherung, sind die Lücken nicht mitversichert.