SDK Süddeutsche Krankenversicherung

+++ Jetzt beim Testsieger 2021 der Stiftung Warentest versichern: „sehr gut“ (Note 0,5 – Tarif SDK Zahn 100) +++ 

Zahnzusatzversicherung SDK Zahn 90

Zahnersatz: 90 % für Implantate, Brücken, Kronen, Inlays und Prothesen

Zahnbehandlung: 90 % Wurzelbehandlung und Parodontose 

Füllungen: 90 % für hochwertige Füllungen 

Prophylaxe: 100 % für professionelle Zahnreinigung

Schmerzbehandlung: 100 % Vollnarkose, Hypnose und Akupunktur

Inhaltsverzeichnis

Leistungen
Überblick
Antragsstellung
Vertragsbedingungen
FAQ

Süddeutsche Krankenversicherung SDK Zahn 90 - die Übersicht

Einen leistungsstarken Tarif in der Zahnzusatzversicherung bietet die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) im Tarif Zahn 90. Preislich attraktiv startet der Zahn 90 bei jungen Menschen zwischen 21 und 30 Jahren bei knapp 12 Euro Monatsbeitrag, im Seniorenalter steigt der Beitrag dann auf rund 64 Euro monatlich an. Die Leistungen kurz zusammengefasst:

  • 90% Zahnersatz (inkl. Implantate mit Knochenaufbau)
  • 90% Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung)
  • 100% Prophylaxe – bis zu 150 Euro jährlich
  • 90% für Kieferorthopädie (max. 2.700 Euro, Erwachsene nur bei Unfall)

Zum Zahnersatz zählen neben Implantaten auch Brücken, Krone Inlays oder Onlays. Die SDK zahlt im Tarif Zahn 90 auch für Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff. Im ersten Jahr werden maximal 900 Euro erstattet. In den ersten beiden 1.800 Euro sowie in den ersten drei Jahren 2.700 Euro und in den ersten vier Jahren 3.600 Euro – ab dem fünften Jahr wird unbegrenzt geleistet.

Interessant ist die Möglichkeit, bis zu drei fehlende Zähne mitzuversichern. Die SDK erhebt in den Zahntarifen für jeden der fehlenden Zähne einen Zuschlag von 20 Prozent auf den Grundpreis. Der Schutz umfasst dann aber auch Maßnahmen an den fehlenden Zähnen, die bereits angeraten und geplant sind.

Das Fazit: Eine Top-Zahnzusatzversicherung, die in  jedem Test einen Spitzenplatz belegen dürfte – vor allem, weil sie günstige Beiträge verbindet mit einem exzellenten Leistungsspektrum und einer hohen Erstattung von 90 Prozent. Wir bewerten die SDK im Tarif Zahn 90 mit einer Gesamtnote von 1,1 (sehr gut) bei einem optimalen Bedingungswerk (1,0, ebenfalls sehr gut) und einem optidentax von 92 Prozent.

SDK Zahn 90 – die wichtigsten Leistungen

Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet im Tarif Zahn 90 (interne Bezeichnung des Produktes ZP 9) sehr gute Leistungen bei Maßnahmen zum Zahnersatz, die sich am Leistungsspektrum des größeren Tarifs Zahn 100 orientieren. Die Kosten werden im Zahn 90 zu 90 Prozent getragen, es verbleibt für Leistungen wie

  • Implantate und (wenn erforderlich) Knochenaufbau ohne Begrenzung auf Anzahl der Implantate,
  • Keramik- und Kunststoffverblendungen,
  • Kronen, Brücken

also ein Eigenanteil von 10 Prozent.

Im Bereich der Zahnbehandlungen leistet die SDK im Tarif Zahn 90 umfangreich mit einem Erstattungssatz von 90 Prozent. So werden hochwertige Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen ebenso zu 90 Prozent erstattet wie die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Im Rahmen der Zahnbehandlung trägt die SDK im Tarif 90 die Kosten für Aufbiss-Schienen ebenfalls in voller Höhe zu 90 Prozent. Die Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen bei Angstpatienten werden sogar zu 100 Prozent übernommen, etwa für

  • Akupunktur
  • Hypnose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung

Für die Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung leistet die SDK im Tarif Zahn 90 zu 100 Prozent bei einem Budget von 150 Euro pro Jahr. Geleistet wird unter anderem für

  • das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung),
  • Prothesenreinigung,
  • Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung,
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
  • Fissuren-Versiegelung.

Auch für kieferorthopädische Maßnahmen leistet die SDK im Tarif Zahn 90. Es steht während der Vertragslaufzeit bei 90 Prozent Kostenübernahme ein Budget von 2.700 Euro für Maßnahmen in allen kieferorthopädischen Indikationsgruppen zur Verfügung. Ersetzt werden auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer. Die Einschränkung dabei: Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Behandlung noch keine 18 Jahre alt sind. Bei Erwachsenen werden die Kosten nur dann übernommen, wenn die Maßnahmen nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. In diesem Fall ist das Budget für Maßnahmen auch nicht begrenzt.

SDK Süddeutsche Krankenversicherung

SDK Zahn 90

 Qualität der Bedingungen: 1,0 (sehr gut) 

 optidentax: 92 % 

 Gesamturteil: 1,1 (sehr gut) 

SDK Zahn 90 – alle Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz    
Zahnersatz Regelversorgung
 
100 %
  Implantate
 
90 %
  Knochenaufbau Implantate
 
90 %
  Inlays
 
90 %
  Kronen/ Brücken/ Prothesen
 
90 %
  Keramikverblendungen
 
90 %
  Funktionsanalyse
 
90 %
Zahnbehandlung    
Zahnbehandlung Kunststoffüllungen
 
90 %
  Parodontalbehandlung mit Vorleistung GKV
 
90 %
  Parodontalbehandlung ohne Vorleistung GKV
 
90 %
  Wurzelbehandlung mit Vorleistung GKV
 
90 %
  Wurzelbehandlung ohne Vorleistung GKV
 
90 %
  Wurzelspitzenresektion mit Vorleistung GKV
 
90 %
  Wurzelspitzenresektion ohne Vorleistung GKV
 
90 %
Prophylaxe    
Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung
 
nein
  Fissurenversiegelung
 
nein
  Fluoridierung
 
nein
  Kariesrisikodiagnostik
 
nein
  Mundhygienestatus
 
nein
  Bleaching
 
nein
Kieferorthopädie    
Kieferorthopädie Kieferorthopädie für Erwachsene
 
ja (Leistungen nur bei Unfall/ schwerer Erkrankung)
  Kieferorthopädie Kinder KIG 1-2
 
nein
  Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5
 
nein
  Kieferorthopädische Funktionsanalyse
 
90 %
  Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
 
90 %
  Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
 
90 %
  Mini-Brackets
 
90 %
  Kunststoff-Brackets
 
90 %
  Retainer (Zahnstabilisator)
 
90 %
  Farblose Bögen
 
90 %
Sonderleistungen    
Sonderleistungen CEREC
 
90 %
  Laserbehandlungen
 
90 %
  Vollnarkose bei Behandlungen
 
100 %
  Akupunktur zur Schmerzlinderung
 
100 %
  Hypnose zur Schmerzlinderung
 
100 %
  Behandlungen mit OP-Mikroskop
 
90 %
  Digitale Volumentomographie
 
90 %
  VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
 
90 %
  Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
 
90 %
  Bakterienanalysen und DNA-Tests
 
90 %
  Knirscher- und Aufbissschienen
 
90 %
  DROS-Schienen
 
90 %
Einschränkungen    
Einschränkungen Mitversicherung fehlende Zähne
 
nein
  Tarif mit Altersrückstellung
 
nein
  Wartezeit Zahnersatz
 
nein
  Wartezeit Inlays
 
nein
  Wartezeit hochwertige Kunststofffüllungen
 
nein
  Wartezeit Prophylaxe
 
nein
  Wartezeit Kieferorthopädie
 
nein
  Wartezeit Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Maßnahmen
 
nein
Erstattung    
Erstattung optidentax    91 %
  ∅ Erstattung Zahnersatz   90 %
  ∅ Erstattung Zahnbehandlung   90 %
  ∅ Erstattung Prophylaxe   90 %
  ∅ Erstattung Sonderleistungen   93 %
Tarifliche Leistungen    
Tarifliche Leistungen Qualität der Bedingungen    1,0 (sehr gut)
Gesamtbewertung    
Gesamtbewertung Qualität und Erstattung des Tarifs    1,2 (sehr gut)
Beitrag    
Beitrag
0 - 20 Jahre: 20,18 Euro
21 - 30 Jahre: 12,41 Euro
31 - 40 Jahre: 24,89 Euro
41 - 50 Jahre: 33,88 Euro
51 - 60 Jahre: 44,13 Euro
61 - 70 Jahre: 56,86 Euro
71 - 75 Jahre: 64,19 Euro
  Tarif ohne Altersrückstellung
Hier steigen Ihre Beiträge automatisch an, wenn Sie die nächste Altersstufe erreicht haben. Mehr zum Thema Altersrückstellung bei der Zahnzusatzversicherung.
Leistungsstaffel    
Zahnstaffel
Jahr 1:
900,00 Euro
Jahr 1 und 2:
1.800,00 Euro
Jahr 1 bis 3:
2.700,00 Euro
Jahr 1 bis 4:
3.600,00 Euro
Nach dem Ablauf der Zahnstaffel leistet der Tarif unbegrenzt. Mehr zum Thema Zahnstaffel bei der Zahnzusatzversicherung.
Unterlagen    
Unterlagen
Durchschnittliche Erstattung aus 30 Leistungsmerkmalen. Mehr Infos hier.
Bewertet werden rund 30 Leistungsmerkmale der Zahnzusatzversicherung. Mehr Infos hier.
Gesamtnote aus Qualität der Bedingungen und optidentax. Mehr Infos hier.

SDK: Das ist wichtig bei Antragsstellung

Sind Risikofragen zu beantworten?

Ja, gefragt wird zum einen nach fehlenden Zähnen. Bis zu drei fehlende Zähne sind - inkl. angeratener oder geplanter Zahnersatzmaßnahmen - gegen Risikozuschlag mitversicherbar. Gefragt wird außerdem nach weiteren Zahnersatzmaßnahmen, nach Zahn- oder Kieferoperationen, sowie Maßnahmen zur Zahn - oder Kieferregulierung sowie dem notwendigen, geplanten oder vorgesehenen Austausch von Füllungen oder Inlays. Sprechen Sie uns bei laufenden Maßnahmen an, damit wir den Versicherungsschutz für Sie individuell gestalten können. 

Können fehlende Zähne mitversichert werden?Ja, bis zu drei fehlende Zähnen können gegen Risikozuschlag mitversichert werden. Bereits geplante  Zahnersatzmaßnahmen an den fehlenden Zähnen sind dann mitversichert.
Ist Schutz bei angeratenen oder laufenden Behandlungen möglich?Ja, wenn es sich um Zahnersatzmaßnahmen an fehlenden Zähnen handelt, die gegen Risikozuschlag mitversichert sind. Sonstige angeratene und laufende Behandlungen sind ebenso wie beabsichtigte nicht mitversichert und nicht mitversicherbar.

SDK: Allgemeine Vertragsbedingungen im Überblick

Gibt es Wartezeiten nach Vertragsschluss? 

Nein, gibt es nicht, der Versicherungsschutz greift vom ersten Tag an. 

Steigen die Beiträge an während der Vertragslaufzeit? Die Beiträge steigen planmäßig an - immer zu Beginn eines neuen Lebensjahrzehnts vom 20. bis zum 70. Lebensjahr, danach bleiben die Beiträge stabil. Die SDK hat wie jede Zahnzusatzversicherung die Möglichkeit, die Beiträge darüber hinaus zu erhöhen. Passiert das, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.
Ist der Schutz in den ersten Vertragsjahren begrenzt (sog. Zahnstaffel)?Ja, die SDK erhöht den Leistungsrahmen in den ersten vier Jahren jährlich je nach Tarif um 700 bis 1.000 Euro, sodass bis zum vierten Jahr maximal 4.000 Euro zur Verfügung stehen.
Wie lange läuft der Vertrag? Sie sind ein Jahr an den Vertrag mit der SDK gebunden. Danach können Sie den Vertrag jährlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Versicherungsjahr. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.

optidentMax: Unser Leistungsversprechen

optidenta steht für erstklassige Betreuung und Kompetenz bei Zahnzusatzversicherungen: vom ersten Kontakt bis zum Vertragsabschluss. Dafür stehen wir mit unserem Leistungsversprechen, dem optidentMax.

Wir sind die Spezialisten für die Zahnzusatzversicherung. 1.600 Kunden vertrauen uns bereits und werden von uns in allen Fragen des Zahnschutzes rundum betreut. Und die Rückmeldungen bestätigen uns: Unsere Absicherung ist exzellent.

Wir garantieren Ihnen, dass Sie beim Abschluss über uns immer den günstigsten Beitrag bekommen – ohne Aufschläge, versteckte Kosten oder zusätzliche Gebühren. Sollten Sie die bei uns abgeschlossene Versicherung zu gleichen Bedingungen tatsächlich einmal günstiger angeboten bekommen, erstatten wir Ihnen die Beitragsdifferenz in den ersten zwölf Monaten bis maximal 250 Euro. Senden Sie uns einfach die Unterlagen zum Vergleichsangebot, stellen wir fest, dass a) die Bedingungen und der Tarif identisch sind, b) es sich nicht um einen Gruppenvertrag oder sonstige Sonderkonditionen für bestimmte Personengruppen handelt und c) Ihr Vertrag bei uns eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hat, bekommen Sie die Beitragsdfifferenz erstattet. Ohne Wenn und Aber.

Unser Vergleichsrechner bietet Ihnen auf Basis Ihrer Angaben nur Tarife an, die Sie tatsächlich abschließen können. Verschwenden Sie keine Zeit mit supertollen und günstigen Angeboten, die für Sie gar nicht abschließbar sind.

Wir analysieren jeden Tarif in unserer Datenbank nach den absolut gleichen Kriterien. Damit sind alle Tarife nach dem absolut identischen Maßstab vergleichbar. Wir verlassen uns nicht auf die bunten Werbeprospekte der Zahnzusatzversicherungen, sondern schauen in die Vertragsbedingungen. Denn dort, im “Kleingedruckten”, ist vereinbart, auf welche Sie wirklich einen Anspruch haben. Und dieses Know-How teilen wir für jeden Tarif mit Ihnen – Sie bekommen alle Informationen verständlich und übersichtlich aufbereitet. Und diese Informationen bekommen Sie ohne Angaben Ihrer persönlichen Daten – einfach bei uns im Vergleichsrechner und in den Tarifübersichten.

Ihr Zahnarzt muss wissen, was Ihre Zahnzusatzversicherung leistet – so kann er seine Behandlung auf Ihren Versicherungsschutz abstimmen. Gerne stimmen wir uns bereits vor Vertragsschluss mit Ihrem Zahnarzt ab, damit der Schutz zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt. Und nach Vertragsschluss bekommt Ihr Zahnarzt auf Ihren Wunsch hin alle Informationen zu bestehenden Zahnzusatzversicherung zugesandt – so entstehen keine Finanzierungslücken bei aufwändigen Maßnahmen.

Mit unserem ErstattungsService gehört das lange Warten auf die Zahlung der Zahnzusatzversicherung der Vergangenheit an. Laden Sie Rechnungsbelege einfach in Ihrem Kundenzugang hoch und wir kümmern uns darum: Sie erhalten von uns die Information, wie Sie am schnellsten an Ihr Geld kommen – per App, via Internet oder per Post.

Sie sind unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung? Sie möchten gerne einen Tarif mit mehr Leistungen? Sie brauchen heute andere Leistungsmerkmale als bei Vertragsschluss? Je nach Zahnzusatzversicherung kann der Wechsel in einen anderen Tarif interessant ein. Oder Sie wechseln zu einer anderen Gesellschaft, die bessere Konditionen bietet. Unser WechselService garantiert Ihnen eine faire und unabhängige Beratung – natürlich auch bei Tarifen, die nicht über uns abgeschlossen worden sind.

Ihr Gutschein bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie eine SDK Zahnzusatzversicherung über uns abschließen, erhalten Sie ab einem Monatsbeitrag von zehn Euro pro versicherter Person einen Gutschein im Wert von 15 Euro. Wenn Sie für Ihren Partner oder Ihre ganze Familie bei uns eine Zahnzusatzversicherung abschließen, bekommt jede versicherte Person die Prämie. Der Gutschein Ihrer Wahl wird ca. drei Wochen nach Abschluss und Erstellen des Versicherungsscheins zugesandt.

Die häufigsten Fragen zu SDK Zahn 90

Die Zahnzusatzversicherung SDK Zahn 90 erstattet die Kosten für Zahnersatz zu 90 Prozent. Angerechnet wird die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zahlt die Kasse für eine Brücke zum Beispiel 350 Euro bei Zahnarztkosten von 1.600 Euro, dann erstattet die SDK 90 Prozent der 1.600 Euro und zieht lediglich die GKV-Leistung ab. Sie haben also lediglich 10 Prozent der Kosten (160 Euro) selbst zu tragen, 350 Euro zahlt die GKV, den Restbetrag in Höhe von 1.090 Euro zahlt die SDK.

Die Süddeutsche Krankenversicherung erstattet in diesem Tarif 90 Prozent der Kosten, die für den Lückenschluss verbleiben. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden voll angerechnet. Liegen die Kosten für das Implantat bei 4.000 Euro und leistet die Kasse 350 Euro, erstattet die SDK 90 Prozent der Kosten von 4.000 Euro – mithin also 3.600 Euro abzüglich der 350 Euro Kassenleistung. Von der SDK erhalten Sie also 3.250 Euro, von der Kasse 350 Euro, sodass Sie lediglich 400 Euro selbst zahlen müssen.

Ja, die SDK erstattet die Kosten für einen medizinisch notwendigen Knochenaufbau bei Implantaten in diesem Tarif zu 90 Prozent.

Ja, bis zu drei fehlenden Zähnen können bei der SDK im Tarif Zahn 90 gegen einen Zuschlag von 20 Prozent pro fehlendem Zahn mitversichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst dann auch bereits geplante Maßnahmen an den fehlenden Zähnen.

Die Süddeutsche Krankenversicherung im Tarif Zahn 90 zahlt 90 Prozent der Kosten für Inlays. Leistungen der Krankenkasse werden angerechnet.

Nein, die Leistungen der SDK sind nicht an die Vorlage eines Bonusheftes gebunden.

Ja, die SDK erstattet die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung mit Kunststofffüllungen zu 90 Prozent. Die Leistungen der GKV werden dabei angerechnet.

Die SDK erstattet im Tarif Zahn 90 die Kosten für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. Die Süddeutsche Krankenversicherung zahlt unabhängig, ob die Kasse ebenfalls einen Anteil trägt. Die Erstattung beträgt immer 90 Prozent.

Die Zahnzusatzversicherung SDK Zahn 90 übernimmt die Kosten für Knirsch- bzw. Aufbissschienen zu 90 Prozent.

Ja, die Süddeutsche Krankenversicherung bietet mit dem Tarif Zahn 90 einen Tarif ohne Altersrückstellungen an, die Beiträge steigen daher im Alter alle zehn Jahre bedingungsgemäß an.

Die Leistungen der SDK sind in den ersten vier Jahren mit einer Zahnstaffel versehen – maximal werden 3.600 Euro geleistet.

Nein, die Süddeutsche Krankenversicherung Zahnzusatzversicherung Zahn 90 ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten.

Ja, es sind unter anderem Leistungen vorgesehen für:

  • CEREC
  • Vollnarkose bei Behandlungen
  • Akupunktur zur Schmerzlinderung
  • Hypnose zur Schmerzlinderung
  • Behandlungen mit OP-Mikroskop
  • Digitale Volumentomographie

Erstattet werden hier 90 bis 100 Prozent der Kosten.

Ja, auch bei Prophylaxe-Maßnahmen wie der professionellen Zahnreinigung werden die Kosten zu 100 Prozent bis max. 150 Euro im Jahr übernommen.

Ja, die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern getragen. Die SDK zahlt 90 Prozent bis maximal 2.700 Euro. Bei Erwachsenen werden die Kosten übernommen, wenn die Behandlung durch einen Unfall medizinisch notwendig geworden ist.

Die Tarife der Zahn-Reihe der SDK bieten Ihnen eine Wechseloption: Sie können alle fünf Jahre ohne Gesundheitsprüfung in den nächsthöheren Tarif wechseln – ein entsprechender Antrag kann formlos gestellt werden. Es gibt für diesen Wechsel kein Höchstalter, da die Tarife allen Altersgruppen offenstehen. Der Zahn 90 steht also mit entsprechendem Vorlauf auch denjenigen offen, die aktuell noch in einem kleineren Tarif versichert sind. Vom Tarif Zahn 90 selbst ist dann ein Wechsel in den SDK Zahn 100 möglich.